Kontakte und Informationen zur Hochwasserhilfe

Hier finden Sie Notruf-Nummern und Informationen zu Soforthilfe und finanzieller Unterstützung nach dem Hochwasserereignis.

Ihr erster Ansprechpartner ist die Gemeinde - wenden Sie sich an Ihre Gemeinde bei folgenden Fällen:

  • Müllbeseitigung
  • Trinkwasserverunreinigung
  • Abwasserentsorgung

Die Gemeinde ist in der Regel bereits informiert und arbeitet an der Behebung der Notsituation.



Psychosoziale Dienste

Ein Naturereignis wie das aktuelle Hochwasser wirkt sich massiv auf unseren normalen Alltag aus. Nichts ist mehr so, wie es einmal war. Die meisten Menschen reagieren auf derartige Belastungssituationen körperlich und/oder emotional. Sehr oft werden neben dem Gefühl von Kontrollverlust und Hilflosigkeit auch andere Reaktionen an sich selbst oder anderen bemerkt, die zusätzlich verunsichern können. Vor allem bei Kindern sind diese sehr unterschiedlich und abhängig von ihrem Alter und ihrer Entwicklung.

Wenn Sie die oben genannten Veränderungen belasten, dann melden Sie sich beim Notruf Niederösterreich AKUTteam unter der Hotline 0800/ 144 244 oder ganz einfach via Messenger unter www.akutteam.at/chat


Telefonseelsorge

Telefon 142 (Notruf), täglich 0–24 Uhr, online unter telefonseelsorge.at
Telefon-, E-Mail- und Chat-Beratung für Menschen in schwierigen Lebenssituationen oder Krisenzeiten. 


Ö3-Kummernummer

Telefon 116 123, täglich von 16.00 bis 24.00 Uhr

Die Ö3-Kummernummer ist eine Erstanlaufstelle für Menschen in persönlichen Notlagen: Was immer belastet – Liebeskummer, Mobbing, Depressionen, persönliche Krisen, Schicksalsschläge oder einfach Einsamkeit und vieles mehr – alles hat hier seinen Platz.


Rat auf Draht

Telefon 147, täglich 0–24 Uhr, online unter rataufdraht.at
Anonyme Beratung für Kinder und Jugendliche.

NÖ Kälte-Rufnummern

  • Notschlafstelle St. Pölten 0676-88644702
  • Notschlafstelle Wr. Neustadt 02622-23191

Notruf NÖ: 144

Polizei: 133

Feuerwehr: 122

Rettung: 144



Finanzielle Unterstützung


Katastrophenhilfe des Landes NÖ bei Hochwasser


Österreich hilft Österreich Akuthilfefonds


Katastrophenhilfe Österreich – Hilfe im eigenen Land


EVN Hochwasserhilfe 


Förderung von Sanierung und Heizungstausch


Unwetter-Hilfsaktion der WK und SVS

Seitens der Wirtschaftskammer NÖ wird ein Betrag zur finanziellen Hilfeleistung pro Schadensfall von maximal 40.000 Euro zur Verfügung gestellt. Für mehr Informationen bezüglich der Abwicklung steht die jeweilige Bezirks- und Außenstelle als Ansprechpartner zur Verfügung.


ÖGK: Hochwasser - unbürokratische Soforthilfe für betroffene Unternehmen

Die Soforthilfe umfasst Maßnahmen zu folgenden Themen:

  • Stundungen
  • Ratenvereinbarungen
  • Meldeverspätungen
  • Beitragsprüfungen

Sollten Sie vom Hochwasser betroffen sein, kontaktieren Sie bitte Ihre Kundenbetreuerin beziehungsweise Ihren Kundenbetreuer.


Einsatzkräfte

Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgeber bekommen jenen Verlust, der ihnen durch den Wegfall einer Arbeitskraft, die als Mitglied einer freiwilligen Einsatzorganisation wegen eines Einsatzes bei einem sogenannten 

Großschadensereignis bzw. Bergrettungseinsatz

Landarbeiterkammer Sofortdarlehen

Für die Beseitigung von Unwetterschäden an ihren Häusern können Mitglieder der NÖ Landarbeiterkammer je nach Schadenshöhe eine LAK-Katastrophenhilfe in Form eines zinsenlosen Sofortdarlehens in der Höhe bis zu EUR 30.000,- beantragen.


Arbeiterkammer Katastrophenhilfe

Die Arbeiterkammer Niederösterreich unterstützt betroffene Mitglieder der aktuellen Unwetterschäden mit bis zu 1.000 Euro.


Finanzielle Unterstützung für GÖD-Mitglieder

Unterstützung aus dem Katastrophenfonds des ÖGB bei Hochwasser-, Brand-, Lawinen-, Hagel- bzw. Sturmschaden.


ÖGB –Katastrophenfonds

Unterstützung im Katastrophenfall für die Mitglieder. Aufgrund der aktuellen Unwetterschäden (September 2024) wird die Summe, die vom ÖGB-Katastrophenfonds ausbezahlt wird, verdoppelt.


Younion – Katastrophenfonds


Pro-Ge - Unterstützung bei Schäden durch Katastrophen

Wenn der Hauptwohnsitz durch Katastrophen Schaden nimmt, zahlt die PRO-GE Unterstützungsleistungen.

Sofortmaßnahmen 

Hilfreiche Informationen für die Schadensminimierung und Beseitigung sowie Wiederinbetriebnahme der Haustechnik finden Sie unter Hochwasser: Was tun bei Wasserschaden? 


Beratung zur Schadensminimierung

Unter der Hotline +43 2742 221 44 beraten Expertinnen und Experten der Energie- und Umweltagentur Betroffene des Hochwassers wie bei einem Wasserschaden vorzugehen ist. Weitere Informationen finden Sie auf Neues Service für Hochwassergeschädigte 


Vorgehensweise bei Pelletslagerungen in Kellern

Pelletslagerungen in Kellern bzw. beengten Räumen können in Verbindung mit Wassereintritt durch Quellvorgänge zu einer Gefahr für die Standfestigkeit eines Gebäudes werden. Durch Vernässungsvorgänge wird auch eine maschinelle Absaugung erschwert.

Die davon betroffenen Personen sollen sich, wenn eine Gefahr durch Pellets vermutet wird, an die örtliche Einsatzleitung wenden. Anschließend ist unbedingt eine Prüfung durch die Baubehörde (Gemeinde) durchzuführen und gegebenenfalls eine Räumung der Lagerungen anzuordnen.



Allgemeines zu Versicherungen

Wenn Sie von Hochwasser betroffen sind, so dokumentieren Sie den Schaden möglichst genau und melden Sie den Schaden rasch bei Ihrer Versicherung.

Haushaltsversicherung

Einige Haushaltsversicherungen decken auch Schäden im Hochwasserfall ab. Üblicherweise sind Schäden an Möbel, Elektrogeräte und anderen beweglichen Sachen umfasst. Ob auch Ihre Versicherung einen Teil des Schadens übernimmt können Sie am besten mit Ihrer Versicherung abklären. Auch in Ihrer Versicherungspolizze finden Sie alle wichtigen Informationen zu Deckungsumfang und Deckungshöhe.

Eigenheimversicherung

Eine Eigenheimversicherung deckt Schäden an Gebäuden und Gebäudeteilen ab. Wie hoch die Deckungssumme ist, können Sie bei Ihrer Versicherung erfragen, oder in Ihrer Versicherungspolizze nachlesen.

KFZ-Versicherung

Schäden an Autos, die durch das Hochwasser eingetreten sind, sind oft von einer Teil- oder Vollkasko-Versicherung gedeckt. Auch hier gilt: melden Sie den Schaden umgehend Ihrer Versicherung. 


weiterführende Links

Ihre Kontaktstelle des Landes

Amt der NÖ Landesregierung
Bürgerbüro Landhaus
Landhausplatz 1, Haus 4, EG (Landhausboulevard) 3100 St. Pölten Email: buergerbuero.landhaus@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9005
Fax: 02742/9005 - 13610
Letzte Änderung dieser Seite: 26.9.2024
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