Mindeststandard beim Heizwärmebedarf

Als Voraussetzung für die Zuerkennung einer Förderung für die Errichtung eines Eigenheimes bzw. den Ersterwerb eines Reihenhauses oder einer Wohnung in einem Geschoßwohnbau von einem dazu befugten Bauträger gilt ein Mindeststandard beim Heizwärmebedarf.

Dieser Heizwärmebedarf ist eine im Energieausweis auf Basis der Planunterlagen und der Baubeschreibung eines Gebäudes berechnete Kennzahl. Vereinfacht ausgedrückt wird im Zuge dieser Berechnung unter anderem der Bedarf an Heizwärme für das zu errichtende Gebäude ermittelt. Der Heizwärmebedarf ist eine Bilanz aller Wärmeverluste und Gewinne innerhalb der beheizten Gebäudehülle. Wärmeverluste entstehen durch die Abgabe von Wärme durch die Gebäudehülle nach Außen (Wände, Decken, Böden, Fenster, Türen, Dächer,…) sowie der Lüftungswärmeverluste. Wärmegewinne entstehen aus dem Wärmeeintrag der Sonnenenergie durch Fenster und Wärmegewinne, die durch das Wohnen im Haus entstehen (Personenwärme, Geräte, Beleuchtung). Die Differenz zwischen den berechneten Wärmeverlusten und den Wärmegewinnen unter genormten Bedingungen ergibt den Heizwärmebedarf, der mittels eines Heizsystems dem Gebäude zugeführt werden muss. Dividiert man diesen absoluten Wert durch die Bruttogrundfläche des Gebäudes, so erhält man den relativen Heizwärmebedarf pro Quadratmeter mit der Einheit kWh/m².a (Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr).

Dieser berechnete Heizwärmebedarf wird stark von der Gebäudegeometrie beeinflusst.

Jedes beheizte Gebäude hat ein entsprechendes Volumen, das wiederum von einer Hülle umschlossen ist. (Außenwände, Fußboden, Decke). Je kompakter ein Gebäude geplant wird, desto günstiger die Auswirkung auf den Heizwärmebedarf. Im Energieausweis sind neben den energierelevanten Daten auch die Geometriedaten des Gebäudes erfasst und ausgewiesen. Die Gebäudegeometrie wird durch das so genannte Oberflächen / Volumenverhältnis(A/V) im Energieausweis dargestellt. Die Werte bei Einfamilienhäuser liegen üblicherweise zwischen 0,60 und 1,00, wobei auch die Gebäudegröße eine nicht unwesentliche Rolle spielt. Geschoßwohnbauten weisen zumeist Werte zwischen 0,30 und 0,60 aus.

Nachstehende Grafik veranschaulicht, wie sich die Gebäudegeometrie bei verschiedenen Baukörpern verändert und so das A/V Verhältnis beeinflusst. Dazu wurde ein typisches Einfamilienhaus von 130m² Wohnnutzfläche gewählt. Das beheizte Volumen beträgt ca. 511m³.

Grafik HWB
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In Niederösterreich gibt es unterschiedliche Klimazonen, die naturgemäß bei ein und demselben Gebäude sehr unterschiedliche Heizwärmebedarfe ergeben. Um im baubehördlichen Bewilligungsverfahren bzw. im Rahmen der Wohnbauförderung Gebäude, unabhängig des Standortklimas vergleichen zu können, wird ein Referenzklima zur Beurteilung herangezogen. Im Energieausweis wird somit ein Heizwärmebedarf am Referenzklima (Fußnote RK) und am Standort (Fußnote SK) ausgewiesen.

Sowohl das Baurecht als auch die Wohnbauförderung stellen die Anforderungen an den sogenannten Referenz-Heizwärmebedarf am Referenzklima. Diese Kennzahl berücksichtigt keine Gewinne aus einer Wohnraumlüftungsanlage und wird im Energieausweis mit HWB Ref,RK dargestellt. Diesen förderungsrelevanten Wert finden Sie im Energieausweis auf der Seite 2.

Grafik Energieausweis
© F2


Hocheffizientes alternatives Heizsystem

Eine weitere Förderungsvoraussetzung beim Neubau ist die Verwendung hocheffizienter alternativer Energiesysteme. Das sind Anlagen, die vorwiegend biogene Brennstoffe oder erneuerbare Umweltenergien nutzen. Dazu zählen nachfolgende Systeme.

Energiesysteme auf Basis fester biogener Brennstoffe:

  • Pellets- und Hackschnitzelheizungsanlagen (Umweltzeichenrichtlinie UZ 37)
  • Stückholzkessel mit Pufferspeicher (Nachweis Umweltzeichenrichtlinie UZ 37)
  • wassergeführte Heizeinsätze mit geregeltem Verbrennungsablauf inklusive Pufferspeicher in ortsfest gesetzten Öfen oder Herden
  • Anschluss an Fernwärmenetze, die überwiegend mit biogenen Brennstoffen betrieben werden.

Die Umweltzeichenrichtlinie UZ 37 ist eine Richtlinie für Holzheizungen, herausgegeben vom Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus. Nähere Informationen unter https://www.umweltzeichen.at/de/produkte/bau#guideline=UZ37

HINWEIS:
Raumluftunabhängige Kachel-, Pellets-, Kamin- und Speicheröfen gelten als hocheffiziente alternative Energiesysteme, wenn diese den gesamten Heizwärmebedarf des Gebäudes abdecken und eine Zulassung haben. Ein dementsprechender Nachweis ist erforderlich. Unter Fernwärme versteht man die Nutzung von Wärmeenergie, die mittels Leitungssystem und geeigneter Übergabestationen oder Wärmetauscher von außerhalb der Bauparzelle bezogen wird.

Wenn die Variante „Niedrigstenergiegebäude mit „optimierter Haustechnik“ gewählt wird, dann ist zum Ausgleich gegenüber der Variante mit „optimierter Gebäudehülle“ eines der 3 nachfolgenden Systeme auszuwählen. Diese Systeme sind im Energieausweis abzubilden und auszuweisen.

Energiesysteme auf Basis Umweltenergie:

Logo European Quality Label for Heat Pumps

Elektrisch betriebene Wärmepumpen:

Alternativ zu den genannten Verbrennungssystemen gibt es die Möglichkeit mittels elektrisch betriebenen Wärmepumpen Umweltenergien zu nutzen: Wärmepumpenanlagen gelten als förderfähig, wenn eine Typenprüfung und das Qualitätsgütesiegel EHPA vorliegt. Das angeschlossene Wärmeabgabesystem (Fußboden-, Wand-, Deckenheizung oder Niedertemperaturradiatoren) sollte so dimensioniert sein, dass eine Vorlauftemperatur von maximal 35°C nicht überschritten wird!

Nachfolgende Anlagen können gefördert werden:

  • Sole/Wasserwärmepumpen (SCOP von ≥ 4,1)
  • Wasser/Wasserwärmepumpen (SCOP von ≥ 4,1)
  • Luft/Wasserwärmepumpen (SCOP von ≥ 3,5)
  • Wärmepumpen mit Direktverdampfung (SCOP ≥ 4,1)

Seit September 2015 finden Sie bei Wärmepumpen den SCOP (Seasonal Coefficient of Performance). Der SCOP-Wert kann als Jahresarbeitszahl (JAZ) im Heizbetrieb gesehen werden, bildet jedoch viel realistischer und plakativer die Leistung einer Wärmepumpe ab, da die Leistungsmessung bei 4 verschiedenen, je nach Klima (in NÖ gilt das mittlere Klima) unterschiedlich gewichteten Temperaturen stattfindet. Dies ermöglicht gerade Geräten mit modulierender (sich je nach Bedarf anpassender) Leistung ihre Stärke auszuspielen. Ferner werden auch noch Standby-Verluste und sonstige Energie z. B. für einen eventuell vorhandenen Heizstab berücksichtigt.

Nähere Informationen zum Thema Wärmepumpen finden Sie auf der auf der Homepage von Wärmepumpe Austria unter folgendem Link: https://www.waermepumpe-austria.at/

Anschluss an Fernwärme aus Kraft-Wärme-Koppelungsanlagen bzw. die Nutzung von sonstiger Abwärme

Direkt elektrisches Heizungssystem – bei Variante „optimierte Gebäudehülle“:

Diese Variante zur Abdeckung des Heizwärmebedarfs ist ausschließlich in einem Niedrigstenergiegebäude mit optimierter Gebäudehülle zulässig. Unter einem direkt elektrischen Heizungssystem versteht man die direkte Umwandlung von elektrischer Energie in Wärmeenergie (z. B. Infrarot-Heizungen). Zur Wahrung der Energieeffizienz dieser Anlagen ist eine hocheffiziente Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung (mind. 80 % Wärmebereitstellungsgrad nach EN 13141-7) sowie eine Photovoltaikanlage mit einer installierten Leistung von mind. 2kWp zu errichten.

Alternative Energiesysteme (als Zusatz zur Variante „optimierte Haustechnik“)

Wenn die Variante „Niedrigstenergiegebäude mit „optimierter Haustechnik“ gewählt wird, dann ist zum Ausgleich gegenüber der Variante mit „optimierter Gebäudehülle“ eines der 3 nachfolgenden Systeme auszuwählen. Diese Systeme sind im Energieausweis abzubilden und auszuweisen.

  • Photovoltaikanlage:
    Photovoltaikanlagen liefern durch die Kombination von Photovoltaikmodulen und einem geeigneten Wechselrichter netzkonformen Solarstrom. Photovoltaik ist die direkte Umwandlung von Sonnenlicht in elektrischen Strom. Die Leistung einer Photovoltaikanlage wird mit Kilowattpeak (kWp) angegeben, dabei handelt es sich um die installierte Nennleistung der Photovoltaikanlage unter genormten Rahmenbedingungen.

Eigenheime, Reihenhaus: Die Mindestgröße der Anlage muss 2,0 kWp betragen.

Wohnungen im Geschosswohnbau: Die Mindestgröße der Anlage muss 0,5 kWp pro Wohneinheit (WE) betragen.

  • Thermische Solaranlage:
    Thermische Solaranlagen nutzen die direkte und die diffuse Sonneneinstrahlung und übertragen diese Energie auf ein Wärmeträgermedium. Die so gewonnene Wärmeenergie wird über geeignete Wärmetauscher Systeme in der Regel an einen Speicher abgegeben, die Wärme kann für die Brauchwassererzeugung oder bei größeren Anlagen auch für Heizzwecke genutzt werden. Bei richtiger Dimensionierung und Ausrichtung einer thermischen Solaranlage kann eine wesentliche Energieeinsparung erzielt werden. Die für die Förderung relevante Größe einer Solaranlage wird durch die Aperturfläche bestimmt.

HINWEIS:
Die Aperturfläche ist die Fläche eines Solarkollektors, durch die die Solarstrahlung eintreten kann

Eigenheime, Reihenhaus: Die Mindestgröße der Anlage muss 4,0 m² betragen.
Wohnungen im Geschosswohnbau: Die Mindestgröße der Anlage muss 1,0 m² pro Wohneinheit (WE) betragen.

  • Direkt elektrische Warmwasser-Bereitung in Kombination mit einer Photovoltaikanlage:
    In Geschoßwohnbauten kann zur Warmwasser-Bereitung ein direkt elektrisches System in den einzelnen Wohnungen alternativ zu den bekannten zentralen Systemen, die zumeist an die Heizanlage gekoppelt sind, eingebaut werden. Dies ist jedoch nur in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage mit mindestens 1,0 kWp pro Wohnung möglich. Ein hoher solarer Deckungsgrad für diese dezentrale Anlage zur Warmwasserbereitung in den einzelnen Wohnungen ist anzustreben. Förderpunkte gibt es dafür jedoch nicht.
  • Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung:
    Das sind Systeme, die einen geregelten permanenten Austausch zwischen der verbrauchten warmen Raumluft und der frischen Außenluft ermöglichen. Dabei wird über einen Wärmetauscher die Wärmeenergie der Raumluft entzogen und an die Frischluft übertragen. Man unterscheidet bei diesen Wärmeaustauschern zwischen „passiven“ und „aktiven“ Wärmeübertragungssystemen. Bei den passiven Geräten wird die Wärmeenergie aus der Abluft durch einen Wärmetauscher an die Frischluft übertragen. Bei den aktiven Geräten wird über eine integrierte Wärmepumpe eine Nacherwärmung der Frischluft durchgeführt. Für Gebäude mit geringen Heizlasten wurden sogenannte Kompaktgeräte entwickelt. Zusätzlich zur Lüftungsfunktion verfügen diese Geräte über eine Wärmepumpe, die die Wärme für die Raumheizung und die Warmwasserbereitung bereit stellt. Insbesondere bei dezentralen Lüftungsanlagen ist auf den Schallpegel, den das Gerät an den Innenraum abgibt zu achten.

Welche Voraussetzungen müssen die Anlagen erfüllen?

  • Einbau eines zentralen Wohnraumlüftungssystems mit einem Wärmebereitstellungsgrad ≥ 75 % nach EN 13141-7 (Temperaturverhältnis Fortluftseite P1 +7°C)

oder

  • Einbau eines dezentralen Lüftungssystems bei dem die gesamte Wohnfläche, analog zur zentralen Anlage, eingebunden ist und ein Wärmebereitstellungsgrad ≥ 70 % nach EN 13141-8 (Temperaturverhältnis Fortluftseite P1 +7°C) erfüllt wird.

In der nachstehenden Tabelle sind die obigen Beschreibungen zusammengefasst dargestellt. Beide Varianten sind zu einander gleichwertig und werden mit 65 Punkten gefördert.

Übersicht Basisförderung Variante A oder B:

Tabelle für Wohnungen im Geschosswohnbau
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Ihr Kontakt zum Thema Wohnbauförderung

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wohnungsförderung
Landhausplatz 1, Haus 7A
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Tel: 02742/22133
Fax: 02742/9005-15800
Letzte Änderung dieser Seite: 5.7.2024
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