Veröffentlichung Stichtage und Aufrufe (Calls)

Aktuelle Aufrufe und Bekanntmachungen von Stichtagen der Abteilung LF4 (Forstwirtschaft) im Rahmen des Programms Ländliche Entwicklung 2014-2020. Diese beziehen sich rein auf landesweite Vorhaben.

AUFRUF zur Einreichung von Förderungsanträgen für die Vorhabensarten „Investitionen zur Stärkung von Resistenz und ökologischem Wert des Waldes – Öffentlicher Wert und Schutz vor Naturgefahren (VHA 8.5.1)“ und „Investitionen zur Stärkung von Resistenz und ökologischem Wert des Waldes - Waldökologie - Programm (VHA 8.5.3)“ der Sonderrichtlinie „LE-Projektförderungen“

Allgemeines

Die Sonderrichtlinie „LE-Projektförderungen“ sieht für die Vorhabensarten „Investitionen zur Stärkung von Resistenz und ökologischem Wert des Waldes – Öffentlicher Wert und Schutz vor Naturgefahren (VHA 8.5.1)“ und „Investitionen zur Stärkung von Resistenz und ökologischem Wert des Waldes - Waldökologie - Programm (VHA 8.5.3)“ die Einreichung von Förderungsanträgen erst nach Veröffentlichung eines entsprechenden Aufrufs vor. 

Mit diesem Aufruf gibt das Amt der NÖ Landesregierung bekannt, dass Förderungsanträge in den Vorhabensarten „Investitionen zur Stärkung von Resistenz und ökologischem Wert des Waldes – Öffentlicher Wert und Schutz vor Naturgefahren (VHA 8.5.1)“ und „Investitionen zur Stärkung von Resistenz und ökologischem Wert des Waldes - Waldökologie - Programm (VHA 8.5.3)“ eingereicht werden können.

Einreichstelle und Fristen

Förderungsanträge müssen bis spätestens  

28.02.2020, 12:00 Uhr 

bei der Bewilligenden Stelle bzw. Einreichstelle, dem 

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung LF4 - Forstwirtschaft
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 12
Telefax: 02742/9005/13620
E-Mail: post.lf4@noel.gv.at 

vollständig eingelangt sein.

Es ist das von der AMA übermittelte, vorausgefüllte  Antragsformular zu verwenden. 

Die unterfertigten Förderungsanträge können eingescannt per E-Mail, postalisch bzw. per Fax übermittelt werden. 

Bedingungen für die Teilnahme an der Förderung

Es gelten die Bedingungen gemäß den Punkten 25, 26 und 28 der Sonderrichtlinie „LE-Projektförderungen“, die hier auszugsweise wiedergegeben werden. Das Dokument Sonderrichtlinie LE-Projektförderungen kann auf der Homepage des BMLRT abgerufen werden.

Ziele

Ziel sind naturnahe, widerstandsfähige Waldbestände und die Erhaltung, Verbesserung oder Wiederherstellung von wertvollen/seltenen Waldflächen und -gesellschaften.

Förderungswerber

An den Förderungen können nur Bewirtschafter land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, Waldbesitzervereinigungen, Agrargemeinschaften, Nutzungsberechtigte, Gemeinden und Gemeindeverbände teilnehmen, die den Kriterien gemäß den Punkten 25.3, 26.3 und 28.3 der Sonderrichtlinie „LE-Projektförderungen“ entsprechen.

Förderungsgegenstand

Die Vorhabensarten 8.5.1 und 8.5.3 sehen gemäß den Punkten 26.2.1, 26.2.3, 28.2.1 und 28.2.2 der Sonderrichtlinie „LE-Projektförderungen“ die „Kulturpflege nach Aufforstung“ vor.

Beschränkung auf Flächen, für die bereits eine Aufforstungsförderung bewilligt wurde

Es sind nur solche Flächen förderbar, für die bereits ein Aufforstungsantrag  zwischen 01.01.2018 und 30.08.2019 im Rahmen der Vorhabensarten „Investitionen zur Stärkung von Resistenz und ökologischem Wert des Waldes – Öffentlicher Wert und Schutz vor Naturgefahren (VHA 8.5.1)“ und „Investitionen zur Stärkung von Resistenz und ökologischem Wert des Waldes - Waldökologie - Programm (VHA 8.5.3)“ eingereicht und bewilligt wurde.

Es ist im jeweiligen Neuantrag zur „Kulturpflege nach Aufforstung“ die Antragsnummer des zwischen 01.01.2018 und 30.08.2019 eingereichten und bewilligten Aufforstungsantrags anzuführen.

Weitere Vorgangsweise

Nach Feststellung der Vollständigkeit des Förderungsantrages und Überprüfung der Zugangsvoraussetzungen erfolgt ein Auswahlverfahren nach den Kriterien, die für diese Vorhabensarten festgelegt sind. 

Im Auswahlverfahren werden nur die für diesen Aufruf vorgesehenen Förderungsanträge berücksichtigt. Unvollständige Förderungsanträge sind vom aktuellen Auswahlverfahren ausgeschlossen.

Die Auswahlkriterien, die für das Auswahlverfahren herangezogen werden, sind im Dokument „Auswahlverfahren und Auswahlkriterien für Projektmaßnahmen im Rahmen des österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014-2020“ auf der Homepage des BMLRT beschrieben und auch dort abrufbar.

Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung

Von den Förderungswerbern sind folgende Unterlagen bzw. die von der AMA übermittelten, vorausgefüllten Antragsunterlagen vorzulegen:

  • Antragsformular inklusive Verpflichtungserklärung

Kontaktdaten für Fragen zur Antragstellung:

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung LF4 - Forstwirtschaft
DI Lukas Baumgartner
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 12
Tel.: 02742/9005/12966
E-Mail: post.lf4@noel.gv.at

weiterführende Links

Ihre Kontaktstelle des Landes

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung LF4
Landhausplatz 1, Haus 12 3109 St. Pölten
DI Thomas Tesar
E-Mail: post.lf4@noel.gv.at
Tel: 02742/9005 - 13392
Fax: 02742/9005 - 13620
Letzte Änderung dieser Seite: 19.3.2024
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