Förderung "Forstschutz" (VHA 8.4.1): Investitionen in die Entwicklung von Waldgebieten und Verbesserung der Lebensfähigkeit von Wäldern 

Die Maßnahme "Investitionen in die Entwicklung von Waldgebieten und Verbesserung der Lebensfähigkeit von Wäldern" (Artikel 21) beinhaltet folgende Vorhabensart: Vorbeugung von Schäden und Wiederherstellung von Wäldern nach Naturkatastrophen und Katastrophenereignissen - Forstschutz (8.4.1)

Für den Förderbereich Forstschutz ist eine Einreichung ausschließlich über den Waldfonds M5 möglich.

M5 - Mechanische Entrindung und andere vorbeugende Forstschutzmaßnahmen - Land Niederösterreich

Letztmöglicher Termin für die Einreichung eines Zahlungsantrags betreffend der Periode LE14-20 ist der 30. Juni 2025.

Bis zu diesem Tag müssen alle laufenden Projekte endabgerechnet sein.

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Ihre Kontaktstelle des Landes für Förderung "Forstschutz" VHA 8.4.1

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung LF4
Landhausplatz 1, Haus 12 3109 St. Pölten
DI Michael Brenn 
E-Mail: post.lf4@noel.gv.at
Tel: 02742/9005 - 13392
Fax: 02742/9005 - 13620   
Letzte Änderung dieser Seite: 13.2.2025
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