Förderungen
Bedarfszuweisung für Gemeinden
Bedarfszuweisungen sind nicht rückzahlbare Beihilfen für Gemeinden bzw. Gemeindeverbände.
Erhaltung des Ländlichen Wegenetzes - Förderung
Landes-Finanzsonderaktion für Gemeinden - "Allgemein" - Förderung
Förderbar sind Infrastrukturmaßnahmen von Gemeinden bzw. Gesellschaften im Alleineigentum von niederösterreichischen Gemeinden.
Landes-Finanzsonderaktion für Gemeinden – "Gemeindekooperationen" - Förderung
Förderbar sind interkommunale Infrastrukturmaßnahmen (Baumaßnahmen und Grundstücksankäufe inkl. Planungsleistungen), der Ankauf von Kommunalfahrzeugen die von mehreren Gemeinden genutzt werden sowie die Erstellung von Projektentwicklungen, Studien und Konzepten zu gemeindeübergreifenden Themen.
Ihre Kontaktstelle des Landes:
Amt der NÖ Landesregierung
Bürgerbüro Landhaus Landhausplatz 1, Haus 4, EG (Landhausboulevard) 3109 St. Pölten E-Mail: buergerbuero.landhaus@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9005 (Bürgerservicetelefon)
Fax: 02742/9005-13610
Bürgerbüro Landhaus Landhausplatz 1, Haus 4, EG (Landhausboulevard) 3109 St. Pölten E-Mail: buergerbuero.landhaus@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9005 (Bürgerservicetelefon)
Fax: 02742/9005-13610
Letzte Änderung dieser Seite: 31.7.2019