Förderungen
Gefördert wird die Umsetzung von Infrastruktur-Maßnahmen auf Gemeindeebene.
Bedarfszuweisungen sind nicht rückzahlbare Beihilfen für Gemeinden bzw. Gemeindeverbände.
Förderformulare für Dorf- und Stadterneuerung
Förderformulare für Kleinregionen
Ziel der Förderung ist die Unterstützung von NÖ Gemeinden, NÖ Gemeindeverbänden, NÖ Schulgemeinden und Gesellschaften im Alleineigentum niederösterreichischer Gemeinden bei der Finanzierung von Maßnahmen zur Behebung von Schäden in Folge der Hochwasserkatastrophe im September 2024 durch die Gewährung eines Zuschusses zu einer Kreditfinanzierung.
Förderbar sind Infrastrukturmaßnahmen von Gemeinden bzw. Gesellschaften im Alleineigentum von niederösterreichischen Gemeinden.
Ihre Kontaktstelle des Landes:
Bürgerbüro Landhaus Landhausplatz 1, Haus 4, EG (Landhausboulevard) 3109 St. Pölten E-Mail: buergerbuero.landhaus@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9005 (Bürgerservicetelefon)
Fax: 02742/9005-13610