Adoption

Auf dieser Seite sind die wichtigsten Informationen zur Adoption zusammengefasst.




Wer darf adoptieren?

Einzelpersonen, Ehepaare oder eingetragene Partner, wobei Ehepaare in der Regel nur gemeinsam adoptieren können (Ausnahme: Kind eines Ehepartners aus einer früheren Beziehung). 
Die Voraussetzungen sind im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt.

Formen

  • Inkognitoadoption
    Herkunftsfamilie und Adoptiveltern/Adoptivelternteile lernen einander nicht kennen und bleiben anonym. Es werden lediglich allgemeine Informationen über die jeweiligen Lebensumstände weitergegeben.

  • Halboffene Adoption
    Herkunftsfamilie und Adoptiveltern/Adoptivelternteile bleiben anonym, es werden keine Namen und Daten ausgetauscht. Kontakt und Information vor und/oder nach der Adoption des Kindes können über die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe ausgetauscht werden, auch ein Kennenlernen ist möglich.

  • Offene Adoption
    Herkunftsfamilie und Adoptiveltern/Adoptivelternteile lernen einander kennen und es werden Namen und Daten ausgetauscht.

Kriterien für die Beurteilung der Eignung

  • Körperliche und psychische Belastbarkeit
  • Positive Erziehungseinstellung
  • Erziehungsfähigkeit und Belastbarkeit
  • Zuverlässigkeit
  • Altersunterschied zum geplanten Adoptivkind höchstens 45 Jahre, wobei eine geringfügige Überschreitung des Altersunterschiedes eines Adoptivelternteiles zulässig ist, wenn der andere Adoptivelternteil die Voraussetzungen des Altersunterschiedes erfüllt
  • Gesicherte Einkommens- und Wohnsituation mit ausreichenden Platzverhältnissen
  • Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit der Herkunft des Adoptivkindes
  • Absolvierung eines Vorbereitungslehrgangs für Adoptiveltern und Adoptivelternteilen

Ausschließungsgründe

  • Betreuungsdefizite bei leiblichen oder Wahl- und Stiefkindern
  • Gerichtliche Verurteilungen, die das Wohl von Kindern und Jugendlichen gefährdet erscheinen lassen
  • Sonstige Gründe, die das Kindeswohl gefährdet erscheinen lassen 

Verfahrensablauf

  • Informationsgespräch mit der zuständigen Fachkraft für Sozialarbeit
    In diesem Gespräch werden Sie über die Kriterien und Voraussetzungen zur Aufnahme in die Vormerkliste informiert.
  • Erteilung der Ermächtigung
    zur Prüfung der grundsätzlichen Eignung für die Übernahme eines Adoptivkindes und zur Durchführung notwendiger Erhebungen.
  • Nachstehende Unterlagen werden von Ihnen benötigt:
  • Gespräche mit der zuständigen Fachkraft für Sozialarbeit
    Mindestens zwei dieser Gespräche werden bei Ihnen zu Hause stattfinden. Je nach Möglichkeit kann bei einem Hausbesuch eine zweite Fachkraft für Sozialarbeit zugezogen werden. Nach Abschluss der Erhebungen erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung über Ihre Aufnahme in die Vormerkliste. Sollten im Zuge der Erhebungen Gründe festgestellt werden, die eine Vormerkung nicht möglich machen, werden Sie mündlich oder schriftlich informiert.

Vermittlung

Die Auswahl der Adoptiveltern und Adoptivelternteile erfolgt nach den individuellen Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen. 

Zuständige Stellen



weiterführende Links

Ihre Kontaktstelle des Landes für Adoption

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Kinder- und Jugendhilfe
Landhausplatz 1, Haus 14

3109 St. Pölten

E-Mail: post.gs6@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-16416 (Sekretariat)
Fax: 02742/9005-16120

Letzte Änderung dieser Seite: 27.9.2018
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