Spezielle Nutzungsbedingungen für Park+Ride- und Bike+Ride-Anlagen
Auf einigen Park+Ride-Anlagen bestehen Sonderregelungen für die Benutzung. Dies betrifft in erster Linie Anlagen, auf denen widmungsfremde Nutzung in erheblichem Ausmaß vorliegt.
Viele Park+Ride-Anlagen erreichen mittlerweile ihre Kapazitätsgrenze. Zudem werden manche Anlagen auch zum dauerhaften Abstellen von Pkw ohne entsprechende Weiterfahrt mit einem öffentlichen Verkehrsmittel benutzt. Aus diesem Grund hat das Land NÖ gemeinsam mit den ÖBB und weiteren Partnern Lösungen entwickelt, um standortbezogen reagieren zu können.
24 Stunden Parkdauer
Die maximale Parkdauer der Park+Ride-Anlagen in Schwechat, Fischamend und Maria Ellend beträgt 24 Stunden.
Beim Abstellen des KFZ sind mittels Parkuhr Datum und Uhrzeit des Eintreffens sichtbar hinter der Windschutzscheibe anzuzeigen. Bei Erstbenutzung der Anlage ohne Parkuhr kann diese durch einen handgeschriebenen Zettel mit Datum und Uhrzeit ersetzt werden. Für Kontrollzwecke ist zusätzlich der gültige Fahrschein bis nach der Ausfahrt bereitzuhalten. Die Parkuhr erhalten Sie beim Bürgerservice im Stadtamt bzw Gemeindeamt.
Bei Überschreitung der maximal zulässigen Abstelldauer oder bei Fehlen der entsprechenden Berechtigung (Parkuhr) wird ein Entgelt von € 50,- für den ersten Tag eingehoben. Für jeden weiteren Tag steigt das Entgelt um jeweils € 10,- pro Tag. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.
Diese abweichenden Nutzungsbedingungen sind bis auf Widerruf in Kraft. Die Kontrolle der Einhaltung erfolgt durch die jeweiligen Gemeinden bzw. durch beauftragte Kontrollfirmen.
Die Regelung mit maximal 24 Stunden Parkdauer kann auch an anderen Standorten umgesetzt werden. Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen vor Ort.
Elektronisches Zutrittssystem
Park+Ride-Anlagen sind den Kundinnen und Kunden des Öffentlichen Verkehrs vorbehalten (widmungskonforme Nutzung). Diese widmungskonforme Nutzung wird an einzelnen Standorten mit Hilfe eines elektronischen Zutrittssystems kontrolliert und sichergestellt. Dieses Kontrollsystem ist derzeit u. a. in St. Pölten, Wiener Neustadt, Amstetten, Hollabrunn, Korneuburg, Stockerau, Gerasdorf, Baden, Mödling, Leobersdorf, Klosterneuburg, St. Valentin und Melk installiert.
Das System erfasst die einfahrenden Fahrzeuge automatisch anhand des Kfz-Kennzeichens. Beim Ausfahren muss der gültige ÖV-Fahrschein oder eine Dauerfahrkarte (Klimaticket, Jahreskarte o. ä.) beim Lesegerät an der Ausfahrtsäule vorgewiesen werden. Dauerfahrkarten müssen dabei auf einer Anlage nur beim erstmaligen Ausfahren gezeigt werden. Die kostenlose (durchgehende) Parkdauer auf derartigen Anlagen beträgt 5 Tage. Ab dem 6. Tag ist eine Nutzungsgebühr von € 3,- pro Tag zu entrichten. Ist kein gültiges ÖV-Ticket vorhanden, wird die für diesen Fall festgelegte Nutzungsgebühr von € 50,- pro Tag (max. 3 Tage = € 150,-) fällig.
Achtung: Auf der P+R-Anlage in Melk beträgt die kostenlose Abstelldauer max. 36 Stunden. Ab der 37. Stunde ist eine Gebühr von € 4,00 pro angefangener 24 Stunden zu entrichten.
Sollte das Scannen Ihres gültigen ÖV-Fahrscheins nicht funktionieren und die Ampel auf rot bleiben, dann fahren Sie bei roter Ampel aus der Anlage aus und senden innerhalb von 48 Stunden ein E-Mail an die Adresse info@apcoa.at. Geben Sie in dem E-Mail den Zeitpunkt der Einfahrt in die Anlage und der Ausfahrt sowie Ihr KFZ-Kennzeichen an. Legen Sie ein Foto Ihres ÖV-Fahrscheins bei, auf dem der QR-Code deutlich erkennbar ist. Im Falle eines Klimatickets legen Sie bitte ein Foto der Vorderseite und der Rückseite des Tickets bei.
Sonderregelungen, die von den standardmäßigen oder von den hier angeführten speziellen Benutzungsbedingungen abweichen, sind künftig auch auf anderen P+R Anlagen möglich.
Bitte achten Sie daher grundsätzlich auf entsprechende Informationen, die im Einfahrtsbereich durch Schilder, Plakate o.ä. angegeben werden.
weiterführende Links
- Park+Ride Anlagen in Niederösterreich - ÖBB
- Park+Ride Infoflyer Niederösterreich - ÖBB
- FAQ Park+Ride Niederösterreich - ÖBB
Ihre Kontaktstelle des Landes für Park+Ride/Bike+Ride
Abteilung Raumordnung und Gesamtverkehrsangelegenheiten Landhausplatz 1, Haus 16 3109 St. Pölten E-Mail: post.ru7@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-14267
