Sonderprogramm "Arbeitswelt 4.0 – Fit für Digitalisierung" – NÖ Bildungsförderung
In Zusammenhang mit einer zunehmenden Automatisierung und Digitalisierung sämtlicher Dienstleistungs- und Produktionsbereiche steigen auch die Herausforderungen für ArbeitnehmerInnen und Betriebe in Niederösterreich.
ACHTUNG: Da die Budgetmittel für 2023 bereits ausgeschöpft sind, können Anträge für die „NÖ Bildungsförderung – Sonderprogramm Arbeitswelt 4.0 – Fit für Digitalisierung" nicht mehr angenommen und bearbeitet werden.
Um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen, fördert das Land Niederösterreich mit dem Sonderprogramm "Arbeitswelt 4.0 - Fit für Digitalisierung" berufliche Umschulungen, Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen für Erwerbstätige, insbesondere in den Bereichen Digitalisierung, Elektronischer Datenverarbeitung (EDV), Informationstechnik (IT) und Informations- und Kommunikationstechnik (IKT).
- Folgender Personenkreis wird gefördert:
* ArbeitnehmerInnen in der Privatwirtschaft
* ArbeitnehmerInnen, die Kinderbetreuungsgeld beziehen
* ArbeitnehmerInnen, die Weiterbildungsgeld beziehen
* WiedereinsteigerInnen bis höchstens fünf Jahre nach Ende einer Karenz, die keine Leistung vom AMS erhalten bzw. erhalten haben
* öffentlich Bedienstete in handwerklicher Verwendung (z.B. TischlerIn, ElektrikerIn, StraßenwärterIn etc.) - Der Hauptwohnsitz muss sich seit mind. 6 Monaten vor Kursbeginn in Niederösterreich befinden.
- Die Bildungsmaßnahme muss der Umschulung und/oder der berufsbezogenen Weiterbildung in den Bereichen IKT, IT, EDV, etc. dienen und berufsbegleitend bei einem zertifizierten bzw. anerkannten Bildungsträger absolviert werden.
- Eine Förderung erfolgt nur von den persönlich entstandenen Kurskosten, abzüglich von DienstgeberInnen- oder sonstigen Zuschüssen.
- Für die Inanspruchnahme der Förderung ist die Absolvierung der Bildungsmaßnahme (davon mindestens 75%ige Anwesenheit) oder ein positiver Abschluss erforderlich.
- Das monatliche Bruttoeinkommen der antragstellenden Person darf die in der Richtlinie festgelegte Höchstgrenze nicht übersteigen.
- Während eines Zeitraumes von 3 Jahren ab Erstantragstellung können insgesamt höchstens € 2.500,-- Förderung in Anspruch genommen werden.
Monatliches Bruttoeinkommen | Förderhöhe (max € 2.500,00) |
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bis € 1.500,00 | 80% der Kurskosten |
bis € 2.000,00 | 60% der Kurskosten |
bis € 3.000,00 | 40% der Kurskosten |
bis € 4.000,00 | 20% der Kurskosten |
Die Antragstellung kann frühestens 13 Wochen vor Beginn der Kursmaßnahme bis spätestens 2 Wochen nach Kursbeginn erfolgen.
Für den Erhalt einer Förderzusage vor Kursbeginn muss das vollständig ausgefüllte Antragsformular bis spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn beim Amt der NÖ Landesregierung eingelangt sein.
Die Antragstellung hat mittels Online-Antrag zu erfolgen.
Die Auszahlung der Förderung erfolgt in zwei Teilbeträgen. Die Auszahlung des 1. Teilbetrages (30% der Förderung) erfolgt nach Einlangen der Anmeldungs- und Zahlungsbestätigung. Die Auszahlung des 2. Teilbetrages (70% der Förderung) erfolgt nach Einlangen der Teilnahmebestätigung bzw. der Bestätigung über einen positiven Abschluss.
Downloads
- Download: Infoblatt Sonderprogramm "Arbeitswelt 4.0 – Fit für Digitalisierung" (pdf, 0.1 MB)
- Download: Richtlinie Sonderprogramm „Arbeitswelt 4.0 – Fit für Digitalisierung" (pdf, 0.2 MB)
- Download: Richtlinie Bildungsförderung NEU (pdf, 0.2 MB)
Ihr Kontakt zum Thema ArbeitnehmerInnenförderung
Abteilung Arbeitsmarkt Landhausplatz 1, Haus 9 3109 St. Pölten
E-Mail: bildungsfoerderung@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9555 (ArbeitnehmerInnen-Hotline)
Fax: 02742/9005-13777