NÖ Praktikumsförderung

Um Personen, die ein Praktikum absolvieren noch zusätzlich unterstützen zu können, leistet das Land Niederösterreich mit der „NÖ Praktikumsförderung“ einen finanziellen Beitrag.

Voraussetzungen

  1. Der Hauptwohnsitz muss sich seit mindestens 6 Monaten in NÖ befinden. 
  2. Als Praktikantinnen und Praktikanten gelten Personen, die noch in einer Allgemein bildenden bzw. berufsbildenden höheren schulischen Ausbildung stehen. 
  3. Das Praktikum muss in einem Betrieb in Niederösterreich absolviert werden, es darf sich hierbei um kein Pflichtpraktikum handeln. 
  4. Begünstigt von der NÖ Praktikumsförderung sind ausschließlich handwerkliche Berufe, zusätzlich umfasst die gegenständliche Förderung die Berufe Köchin/Koch und Restaurantfachfrau/-mann. 
  5. Für die Gewährung der NÖ Praktikumsförderung muss die 9. Schulstufe abgeschlossen sein.

 

Förderhöhe

Die Praktikumsförderung beträgt wöchentlich € 120,00 für die Dauer von max. 4 Wochen pro Jahr und wird nach Abschluss des Praktikums ausbezahlt.

 

Fristen

Für länger als drei Monate zurückliegende Zeiträume (vom Zeitpunkt der Antragstellung gerechnet) kann die NÖ Praktikumsförderung nicht gewährt werden.

 

Antragstellung

Die Antragstellung hat mittels Online-Antrag zu erfolgen.

 

Auszahlung

Die Auszahlung erfolgt nach Bewilligung des Förderantrages ausschließlich durch Überweisung auf ein Konto bei einem inländischen Geldinstitut.

zum Online-Antrag
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Ihre Kontaktstelle zur NÖ Praktikumsförderung

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Arbeitsmarkt
Landhausplatz 1, Haus 9 3109 St. Pölten E-Mail: post.f4@noel.gv.at 
Tel: 02742/9005-9555
Fax: 02742/9005-13777
Letzte Änderung dieser Seite: 1.6.2025
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