NÖ Praktikumsförderung
Um Personen, die ein Praktikum absolvieren noch zusätzlich unterstützen zu können, leistet das Land Niederösterreich mit der „NÖ Praktikumsförderung“ einen finanziellen Beitrag.
Voraussetzungen
- Der Hauptwohnsitz muss sich seit mindestens 6 Monaten in NÖ befinden.
- Als Praktikantinnen und Praktikanten gelten Personen, die noch in einer Allgemein bildenden bzw. berufsbildenden höheren schulischen Ausbildung stehen.
- Das Praktikum muss in einem Betrieb in Niederösterreich absolviert werden, es darf sich hierbei um kein Pflichtpraktikum handeln.
- Begünstigt von der NÖ Praktikumsförderung sind ausschließlich handwerkliche Berufe, zusätzlich umfasst die gegenständliche Förderung die Berufe Köchin/Koch und Restaurantfachfrau/-mann.
- Für die Gewährung der NÖ Praktikumsförderung muss die 9. Schulstufe abgeschlossen sein.
Förderhöhe
Die Praktikumsförderung beträgt wöchentlich € 120,00 für die Dauer von max. 4 Wochen pro Jahr und wird nach Abschluss des Praktikums ausbezahlt.
Fristen
Für länger als drei Monate zurückliegende Zeiträume (vom Zeitpunkt der Antragstellung gerechnet) kann die NÖ Praktikumsförderung nicht gewährt werden.
Antragstellung
Die Antragstellung hat mittels Online-Antrag zu erfolgen.
Auszahlung
Die Auszahlung erfolgt nach Bewilligung des Förderantrages ausschließlich durch Überweisung auf ein Konto bei einem inländischen Geldinstitut.
Downloads
- Download: Praktikumsbestätigung (pdf, 0.2 MB)
- Download: Richtlinie NÖ Praktikumsförderung (pdf, 0.2 MB)
Ihre Kontaktstelle zur NÖ Praktikumsförderung
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Arbeitsmarkt Landhausplatz 1, Haus 9 3109 St. Pölten E-Mail: post.f4@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9555
Fax: 02742/9005-13777
Abteilung Arbeitsmarkt Landhausplatz 1, Haus 9 3109 St. Pölten E-Mail: post.f4@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9555
Fax: 02742/9005-13777
Letzte Änderung dieser Seite: 1.6.2025