Erfassung und Unterstützung bei der Sanierung von Katastrophenschäden am ländlichen Wegenetz

Unsere MitarbeiterInnen sind in der örtlichen Schadenserhebungskommission tätig. Sie stellen das Schadensausmaß von außergewöhnlichen Katastrophenschäden an Straßen, Wegen und Anlagen im Vermögen von Gemeinden und von privaten Personen fest.

Die Höhe des durch Hochwasser, Erdrutsch, usw. entstandenen Schadens wird gemeinsam mit dem/der Geschädigten bewertet und dazu ein Schadenserhebungsprotokoll (Förderantrag) aufgenommen.

Weiters schlagen unsere MitarbeiterInnen eine richtliniengemäße Behebung der Schäden (Sanierungsmaßnahmen) vor und unterstützen den/die Geschädigte/n bei der Durchführung der erforderlichen Maßnahmen (technische Beratung).

  • Katastrophenschäden an Privatwegen:
    Treten die Schäden an Wegen im Vermögen von Privaten auf, so erfolgt die Abwicklung in Zusammenarbeit mit der Abteilung Landwirtschaftsförderung im Rahmen der Katastrophenbeihilfe (Förderung).
  • Katastrophenschäden an Gemeindestraßen:
    Treten die Schäden an Wegen im Vermögen der Gemeinde auf, so erfolgt die Abwicklung in Zusammenarbeit mit der Abteilung Gemeinden im Rahmen des Katastrophenfonds (Bedarfszuweisung).

Ihre Kontaktstelle des Landes

NÖ Agrarbezirksbehörde - Fachabteilung Güterwege
Landhausplatz 1, Haus 12 3109 St. Pölten E-Mail: post.abb@noel.gv.at
Telefon: 02742/9005-13624
Fax: 02742/9005-13890 
Letzte Änderung dieser Seite: 25.5.2023
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