Landschaftsgestaltung im NÖ Landschaftsfonds - Förderung

Die NÖ Agrarbezirksbehörde betreut im Rahmen des NÖ Landschaftsfonds die Abwicklung von Förderprojekten zum Thema Landschaftsgestaltung.

Logo des Landschaftsfonds

Der NÖ Landschaftsfonds hat das Ziel der Erhaltung und Wiederherstellung einer ökologisch intakten Kulturlandschaft mit einer reichen Ausstattung an heimischen Tieren und Pflanzen, vielfältigen Landschaftselementen und umweltschonenden Nutzungen. Der Fonds wird auf Grundlage des NÖ Landschaftsabgabegesetzes 2007 (LGBl. 3630‑0) durch die so genannte „Landschaftsabgabe“ dotiert.

  • Anlage, Wiederherstellung und Erhaltung von Landschaftselementen wie z.B. Hecken, Obstbäume, Krautstreifen mit Wildblumenmischungen, Bepflanzungen an Gewässern, Straßen und Waldrändern (Saatgut, Pflanzmaterial inklusive Schutzmaßnahmen und Arbeitsleistungen) inklusive Beratungen, Konzepte und Planungen
  • Pilotprojekte und Bildungsprojekte
  • Bewusstseinsbildung und Öffentlichkeitsarbeit.
  • Nicht betroffen sind Projekte, in denen es um die Neuanlage oder Umgestaltung von Waldflächen oder Gewässern geht.

Als förderungswerbende Personen kommen alle natürlichen und juristischen Personen und Gebietskörperschaften in Betracht, wenn sie das Förderungsziel erfüllen und zur Durchführung der Maßnahmen keine gesetzlichen Verpflichtungen bestehen.
Im Falle der Gewährung der Förderung auf Basis der genehmigten staatlichen Beihilfe werden die Beihilfen nur KMUs gewährt (gemäß Anhang I Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr. 702/2014).

Verwendung von standortgerechten, heimischen Gehölzen und autochthonem Saatgut.

Die Bepflanzungen müssen auf landwirtschaftlich gewidmeten oder genutzten Flächen durchgeführt werden (nicht auf Bauland, nicht in eingezäunten Gärten von Einfamilienhäusern oder im geschlossenen Siedlungsgebiet).
Es werden keine Beihilfen für die Anpflanzung einjähriger Kulturen gewährt.

Ersatzpflanzungen, die durch Behörden vorgeschrieben werden, sind nicht förderbar. Ebenfalls nicht förderbar sind Ersatzpflanzungen aufgrund von Verpflichtungen im Rahmen des österreichischen Agrarumweltprogrammes (nur zusätzliche Landschaftselemente sind förderbar).

Detailinformationen zur Antragstellung erhalten Sie unter:

NÖ Agrarbezirksbehörde, Fachabteilung Landentwicklung
Landhausplatz 1, Haus 12, 3109 St. Pölten
E-Mail: post.abb@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13603

Die Einreichung von Projektvorhaben muss jedenfalls vor Beginn der Umsetzung bei der Geschäftsstelle des NÖ Landschaftsfonds erfolgen.

Ihre Kontaktstelle des Landes

NÖ Agrarbezirksbehörde - Fachabteilung Landentwickung
Landhausplatz 1, Haus 12 3109 St. Pölten E-Mail: post.abb@noel.gv.at
Telefon: 02742/9005-13603
Fax: 02742/9005-13890
Letzte Änderung dieser Seite: 22.3.2024
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