Erhaltung des ländlichen Wegenetzes

Güterwege sind die „Lebensadern“ im ländlichen Raum und erfüllen unterschiedliche Funktionen.

Gefördert wird die Erhaltung des „ländlichen Wegenetzes". Als „ländliches Wegenetz" im Sinne der Richtlinien gelten alle Straßen, außer Bundesstraßen, Landesstraßen, Forststraßen, Mautstraßen und Straßen im Ortsgebiet.

Gefördert werden bauliche Instandsetzungen und Instandhaltungen des ländlichen Wegenetzes. Dies sind insbesondere:

  • Instandhaltung und Erneuerung der Fahrbahndecken
  • erforderliche Verstärkungen des Tragkörpers
  • Grädern und Walzen von Schotterdecken sowie
  • Sanierung von Nebenanlagen wie Gräben, Verrohrungen, Brücken, etc.

Nicht gefördert wird die Räumung von Schnee und Eis.

Richtlinien für die Förderung der Erhaltung des ländlichen Wegenetzes (PDF-Datei, 18kb)

FörderungswerberInnen sind die verpflichteten Wegeerhalter (Gemeinden, private AntragstellerInnen, dgl.)

Ihre Kontaktstelle des Landes

NÖ Agrarbezirksbehörde - Fachabteilung für Güterwege
Landhausplatz 1, Haus 12 3109 St. Pölten E-Mail: post.abb@noel.gv.at
Telefon: 02742/9005-13624
Fax: 02742/9005-13890 
Letzte Änderung dieser Seite: 25.5.2023
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