Leitfaden zur Sammlung von Li-Batterien auf Wertstoffzentren

Neue Abfallbehandlungspflichtenverordnung ab 07.10.2017

Lagerung von Li-Batterien

Deckblatt "Grundsätze zu Lagerung von Li-Batterien"
© RU3

In NÖ gibt es aktuell rund 400 registrierte kommunale Batteriesammelstellen. An diesen Sammelstellen werden derzeit bereits Li-Batterien übernommen und gelagert und es ist zu erwarten, dass der Anteil an gesammelten Li-Batterien weiter steigen wird.

Mit der Novelle der Abfallbehandlungspflichtenverordnung (AbfallBPV) vom 07. April 2017 (BGBl. II Nr. 102/2017), welche mit 07. Oktober 2017 in Kraft trat, werden neue Anforderungen an die Sammlung- und Lagerung von Li-Batterien definiert. 

Der vorliegende Leitfaden gibt organisatorische und bauliche Anforderungen wieder, die bei der Lagerung (und Sammlung) von Li-Batterien auf Wertstoffzentren zu berücksichtigen sind.


Immer wieder führen falsch entsorgte Li-Batterien zu Bränden von Müllbehältern, Müllahrzeugen oder Behandlungsanlagen. 
Unter LITHIUM-INFO finden Sie nähere Informationen zum Thema „richtige Entsorgung von Li-Batterien“. Ebenso finden Sie unter den Downloads Informationen und Tipps zum richtigen Umgang mit Li-Batterien - denn Lithiumbatterien sind brandgefährlich und gehören nicht in den Hausmüll.

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Tel: 02742/9005 - 14201
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Letzte Änderung dieser Seite: 17.12.2019
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