Richtlinien und Voraussetzungen
Die Abteilung Wissenschaft und Forschung kann - bei Vorliegen aller Voraussetzungen - die Verwirklichung von Wissenschafts- und Forschungsprojekten mit einem Finanzierungsbeitrag oder Darlehen unterstützen.
Voraussetzungen für einen Finanzierungsbeitrag des Landes
Ein Finanzierungsbeitrag des Landes Niederösterreich kann vergeben werden, wenn das Projekt einen bedeutenden Beitrag zur Stärkung von Wissenschaft und Forschung im Land Niederösterreich leistet.
Schriftliches Ansuchen: Das Ansuchen um eine materielle Förderung, also einen Finanzierungsbeitrag des Landes Niederösterreich, muss in schriftlicher Form unter Verwendung eines Formulars (in Papierform oder digital) erfolgen.
Vollständige Angaben: Das Formular muss vollständig ausgefüllt werden. Neben Angaben zur Person des Förderwerbers / der Förderwerberin sind vor allem Auskünfte über den Projektinhalt, den Ort und Zeitraum der Durchführung des Projekts zu erteilen.
Eigenhändige Unterfertigung: Das Formular muss in Papierform eigenhändig oder online mittels elektronischer Unterschrift (ID Austria) unterfertigt werden. Sollte das Online-Formular nicht mittels ID Austria übermittelt werden, so übersenden Sie bitte das unterschriebene Formular mit der Post oder per Fax an die Abteilung Wissenschaft und Forschung, Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten.
Darstellung der Kosten und Finanzierungsplan: Wichtig ist die detaillierte Darstellung der mit dem Projekt verbundenen Kosten (am besten auf Grundlage von Kostenvoranschlägen) und der geplanten Finanzierung des Projekts. Ein Ansuchen um Förderung eines Projekts hat nur bei Darstellung eines realistischen Finanzierungsplanes (auch hinsichtlich der bei der Abteilung Wissenschaft und Forschung angesuchten Förderungshöhe) und bei Vorhandensein der budgetären Bedeckung seitens des Landes Niederösterreich Aussicht auf Erfolg.
Verpflichtungen der FörderwerberInnen
- Die um Förderung ansuchende Person trägt Verantwortung für die Richtigkeit der gegenüber der Abteilung Wissenschaft und Forschung getätigten Angaben und verpflichtet sich zur Durchführung des Projekts, zur Einhaltung der geschätzten Kosten und zur widmungsgemäßen Verwendung der Förderung. Über die Verwendung der Förderung ist ein Nachweis zu erbringen.
- Durch Anbringen des Logos der Abteilung Wissenschaft und Forschung sowie des Hinweises "Gefördert durch das Land Niederösterreich" auf geeigneten Medien ist auf den Finanzierungsbeitrag des Landes Niederösterreich hinzuweisen.
- Die rechtlichen Grundlagen, die weitere Bedingungen für die Vergabe von Förderungen definieren, müssen bei Annahme einer materiellen Förderung vorbehaltlos akzeptiert werden.
Rechtliche Grundlagen
Die Vergabe von Förderungen erfolgt auf Grundlage
des NÖ Kulturförderungsgesetzes 1996 (pdf-Datei, 126 kb),
und
der Richtlinien zur Förderung von Wissenschaft und Forschung nach dem Kulturfördergesetz 1996(pdf-Datei, 17 kb).
Ihre Kontaktstelle des Landes für weitere Auskünfte von Förderungen
Abteilung Wissenschaft und Forschung Landhausplatz 1, Haus 2 3109 St. Pölten E-Mail: post.k3@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-17010
Fax: 02742/9005-13029