Förderung von Hochwasserschutz, Gewässererhaltung und Schadensbehebung

Nach den Bestimmungen des Wasserbautenförderungsgesetzes 1985 (WBFG) können Förderungsmittel u.a. für Maßnahmen zur Verbesserung des Wasserhaushaltes und zum Schutz gegen Wasserverheerungen gewährt werden.

Dabei ist die Gewährung und Bereitstellung von Förderungsmittel gemäß §3, Abs.1 WBFG davon abhängig, dass die zur Finanzierung bzw. Förderung beantragten Maßnahmen den Richtlinien der Bundeswasserbauverwaltung entsprechen.

Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf die Finanzierung oder Förderung von schutzwasserbaulichen Maßnahmen.

Förderungsanträge können von Gewässeranrainern, Gemeinden als Vertreter der Gewässeranrainer, Wassergenossenschaften und Wasserverbänden gestellt werden.

  • Hochwasserschutzmaßnahmen
  • Erhaltungsarbeiten an Gewässern
  • Behebung von Hochwasserschäden an Gerinnen

Richten Sie ein formloses Ansuchen an die am Ende dieser Seite angeführte Kontaktstelle des Landes NÖ.

Bei technischen und rechtlichen Fragen unterstützen Sie die regionalen Ansprechpartner der Abteilung Wasserbau.

Welche Regionalstelle für Ihr Gebiet zuständig ist, entnehmen Sie bitte der Flussgebietseinteilung.



Ihr Kontakt zum Thema Hochwasserschutz

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wasserbau
Landhausplatz 1, Haus 4
3109 St. Pölten
E-Mail: post.wa3@noel.gv.at
Tel: 02742/9005/14410
Fax: 02742/9005-14325   
Letzte Änderung dieser Seite: 27.2.2024
© 2024 Amt der NÖ Landesregierung