Die NÖ Landesregierung hat unter Vorsitz von Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner u. a. folgende Beschlüsse gefasst:

Den niederösterreichischen Gemeinden wurden aus den Mitteln der Bedarfszuweisungen 52.000.000 Euro als Bedarfszuweisungen I (Finanzkraftausgleich) bewilligt.

Darüber hinaus beschloss die NÖ Landesregierung einen zweijährigen Fördervertrag mit der Gemeinde Reinsberg für das ganzjährige Kulturprogramm auf der Burgarena und im „Musium“ mit einem Förderbetrag von jeweils 98.000 Euro in den Jahren 2025 und 2026.

Für den „Festival- und Kulturverein Retz“ wurde ein einjähriger Fördervertrag mit einem Förderbetrag in der Höhe von 190.000 Euro für das Jahr 2025 beschlossen.

Für den Neubau des gemeindeübergreifend genutzten Wertstoffzentrums (WSZ) Göllersdorf wird dem Gemeindeverband für Abfallwirtschaft und Abgabeneinhebung im Verwaltungsbezirk Hollabrunn eine Förderung gemäß § 7 des NÖ Abfallwirt­schaftsgesetzes in der Höhe von 108.431 Euro gewährt.

Ebenso wurde für das Jahr 2025 die Fortführung der Finanzierung des Projektes „AIB – Aktivierende Individuelle Beschäftigung“ beschlossen. Dieses ermöglicht die Beschäftigung von rund 30-35 Personen mit psychischen Erkrankungen im Raum Krems auf Teilzeitarbeitsplätzen. Das Angebot umfasst die Bereiche Bügelservice, Textilveredelung, Kleinmontagen und Versand.

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