Vorkommensgebiete gebietseigene Gehölze Niederösterreich

Beschreibung § 17 Abs. 5 NÖ Naturschutzgesetz 2000 verbietet ab 1. Jänner 2022 das Ausbringen von Pflanzen gebietsfremder Arten in der freien Natur. Als Erläuterung für eine praxistaugliche Anwendung dieser Bestimmung ist ein Leitfaden zur Verwendung gebietseigener Gehölze erstellt worden, der auch eine naturräumliche Abgrenzung von vier Vorkommensgebieten in Niederösterreich enthält. Als "gebietseigen" werden laut Begriffsdefinition jene Pflanzen bezeichnet, die aus Populationen einheimischer Arten stammen, welche sich in einem bestimmten Naturraum (Vorkommensgebiet) über einen langen Zeitraum in vielen Generationsfolgen vermehrt haben und bei denen eine genetische Differenzierung gegenüber Populationen der gleichen Art in anderen Naturräumen anzunehmen ist.
Datensatz oder Dienst Link
Attribute EMASST: Erfassungsmaßstab GID: GIS ID LASTUPDATE: letzte technische Überarbeitung OBJECTID: Systeminterne GIS-ID RGV_Name: Bezeichnung der Region RGV_Nummer: Nummer der Region Shape: Geometrie
Zeitraum 14.11.2017
AktualisierungzyklusasNeeded
Datenverantwortliche StelleAbteilung RU5 - Naturschutz
Veröffentlichende StelleLand Niederösterreich
Datenqualität/HerkunftDie naturräumliche Abgrenzung der Vorkommensgebiete von gebietseigenen Pflanzen in Niederösterreich ist bei der Erarbeitung des Leitfadens zur Verwendung gebietseigener Gehölze als Erläuterung zu § 17 Abs. 5 NÖ Naturschutzgesetz 2000 entstanden.
KategorieUmwelt, Geographie und Planung
SchlagworteWald, Waldbestand
Weiterführende Metadaten
Geographische Ausdehnung
Metadaten XML
LizenzCreative Commons Namensnennung 4.0 International
Letzte Änderung dieser Seite: 15.5.2017
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