Regionale Raumordnungsprogramme - Siedlungsgrenzen flächig / linear (Signaturen) Niederösterreich (Wien Umland Nordost)

Beschreibung Dieser Datensatz ist Teil der verordneten Inhalte des Regionalen Raumordnungsprogramms Wien Umland Nordost. Für andere aktuell gültige Regionale Raumordnungsprogramme siehe RRU_REGROP_SG_SIG, RRU_REGROP_SG_L und RRU_REGROP_SG_F. Siedlungsgrenzen: Begrenzung von Baulandwidmungen oder Widmungsarten mit gleicher Wirkung zur Erhaltung eines funktionsfähigen Siedlungsnetzes, des Erholungswertes der Landschaft, einer funktionsfähigen Land- und Forstwirtschaft sowie zur vorausschauenden Vermeidung von Nutzungskonflikten. Gemäß dem Niederösterreichischen Raumordnungsgesetz (NÖ ROG 2014) § 6 Abs. 3 werden zwei Arten von Siedlungsgrenzen unterschieden: Z 1 Lineare Siedlungsgrenzen: Diese dürfen bei neuen Baulandwidmungen oder bei der Widmung Grünland-Kleingärten oder Grünland-Campingplätze nicht überschritten werden. Z 2 Flächige Siedlungsgrenzen: Diese umschließen die bestehenden Siedlungsgebiete zur Gänze. Dies bewirkt, dass die darin bereits gewidmete Baulandmenge (einschließlich allfälliger Verkehrsflächen sowie Grünland-Kleingärten und Grünland-Campingplätze) nicht vergrößert werden darf, wobei die nachgewiesen erforderliche und befristete Widmung von Bauland-Sondergebiet für die Errichtung von öffentlichen Einrichtungen ausgenommen ist. Weiters darf dieses Siedlungsgebiet abgerundet werden, wenn im jeweiligen Widmungsverfahren die Widmung einer zusätzlichen Baulandfläche durch die Rückwidmung einer gleich großen, nicht mit einem Hauptgebäude bebauten Fläche in einer von einer flächigen Siedlungsgrenze zur Gänze umschlossenen Baulandfläche ausgeglichen wird und der Abtausch entweder innerhalb einer Widmungsart des Wohnbaulandes oder zwischen Bauland-Betriebsgebiet, Bauland-Verkehrsbeschränktes Betriebsgebiet, Bauland-Industriegebiet und Bauland-Verkehrsbeschränktes Industriegebiet erfolgt. In den Widmungsarten Grünland-Kleingärten und Grünland-Campingplätze ist dies ebenso zulässig, wenn der jeweilige Abtausch mit nicht mit Hauptgebäuden bebauten Flächen in der gleichen Grünlandwidmungsart erfolgt.
Datensatz oder Dienst Link
Attribute ANMERKUNG: AUSGABE: OBJECTID: Object Id PGNAME: PGNR: REGROP: SGNR: Shape: Shape (Polygon) SIGNATUR: Signatur STAND_VON: Stand von
Zeitraum 13.07.2015
AktualisierungzyklusasNeeded
Datenverantwortliche StelleAbteilung RU7 - Abteilung Raumordnung und Gesamtverkehrsangelegenheiten
Veröffentlichende StelleLand Niederösterreich
Datenqualität/HerkunftDieser Datenlayer besteht aus: * regROP Wien Umland Nordost (WUNO), NÖ LGBl. Nr. 66/2015 - Ausgegeben am 13. Juli 2015 mit dem Geltungsbereich: Aderklaa, Deutsch-Wagram, Gänserndorf, Markgrafneusiedl, Obersiebenbrunn, Parbasdorf, Raasdorf, Strasshof an der Nordbahn Die fachliche Abgrenzung ist im Maßstab 1:10.000 durch die Abt. Raumordnung und Regionalpolitik erfolgt. Die Darstellung erfolgt im Maßstab 1:50.000 vor dem Hintergrund der amtlichen Karte des BEV ÖK50. Darauf wurde auch die Signaturbreite der Siedlungsgrenzen abgestimmt. Für andere aktuell gültige Regionale Raumordnungsprogramme siehe RRU_REGROP_SG_SIG, RRU_REGROP_SG_L und RRU_REGROP_SG_F; für den archivierten Stand (nicht mehr gültig) siehe RRU_REGROP_SG_2018
KategorieGeographie und Planung
SchlagworteRaumordnung und -planung
Weiterführende Metadaten
Geographische Ausdehnung
Metadaten XML
LizenzCreative Commons Namensnennung 4.0 International
Letzte Änderung dieser Seite: 15.5.2017
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