Frösche in Gartenteichen

Frösche gehören zu den Amphibien und sind somit Tiere, die je nach Entwicklungsstadium an Land oder im Wasser leben. Für die Fortpflanzung sind sie jedoch immer an Gewässer gebunden. Dies kann auch ein kleines Biotop im Garten sein. 

Amphibien und Reptilien zählen durch die Zerstörung ihrer Lebensräume zu den am stärksten bedrohten Tierklassen. In Niederösterreich gibt es 20 Amphibienarten, die alle streng geschützt sind. Zum Schutz und Erhalt dieser Arten sind naturnah gestaltete Gärten, die Unterschlupfe und Laichstandorte bieten, besonders wertvoll.

Frösche verbringen den Winter in einem wind- und frostgeschützten Versteck in der sogenannten Winterstarre und werden im Frühling wieder aktiv. Dann machen sie sich auf die Suche nach einem geeigneten Laichgewässer. Im Wasser entwickeln sich aus dem Laich (Eier) die Kaulquappen und daraus bis zum Frühsommer die Frösche. 

Wenn man mit der Anlage eines Gartenteichs Amphibien fördern möchte, ist darauf zu achten, dass das Gewässer fischfrei bleibt, weil Fische den Laich und die Kaulquappen fressen und somit die Fortpflanzung deutlich erschweren. Die Gestaltung von naturnahen bewachsenen Flachufern oder flachen Uferbereichen erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass der Teich durch natürlichen Zuzug besiedelt wird. Keinesfalls dürfen Laich, Kaulquappen oder erwachsene Tiere in einen Teich versetzt werden. Frösche fressen Schnecken, Würmer, Insekten und anderen Kleintiere und dienen dadurch in Gärten der natürlichen Schädlingsbekämpfung.

Während der Fortpflanzungsperiode – von April bis Juni – sind die Froschmännchen auf der Suche nach einem paarungsbereiten Weibchen. Besonders laut quaken dafür die Männchen von Laubfröschen und heimischen Wasserfröschen (Kleiner Wasserfrosch, Teichfrosch, Seefrosch) um mit den Weibchen zu kommunizieren. Je mehr Frösche am Teich anwesend sind, umso intensiver und ausdauernder ist das Gequake, da sich die Männchen gegenseitig stimulieren.

Während sich die einen am Froschkonzert erfreuen, kann dies für andere auch als störend empfunden werden. Daher sollte man schon vor der Anlage eines Gartenteiches/Biotops überlegen, ob rufende Frösche Probleme verursachen könnten. 

Bild eines Frosches
Wasserfrosch mit Schallblase© Gabriele Hubich


Bei Fröschen handelt es sich um besonders geschützte Arten im Sinn des § 18 NÖ Naturschutzgesetz 2000. Aus diesem Grund gelten für diese Tiere und ihre Ruhe- und Fortpflanzungsstätten (also die von ihnen besiedelten Teiche – und zwar auch dann, wenn sie künstlich angelegt wurden) die für besonders geschützte Arten geltenden gesetzlichen Vorgaben.

Demzufolge ist es unter anderem ausnahmslos verboten, Tiere zu fangen, zu töten oder weiterzugeben und ihre Eier, Larven, ihre Laich- und Zufluchtsstätten zu beschädigen oder zu zerstören. Somit ist es auch nicht erlaubt, Frösche in ein anderes Gewässer zu verbringen.

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Letzte Änderung dieser Seite: 28.12.2023
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