Bewilligte Naturbestattungsanlagen in Niederösterreich
Naturbestattungsanlagen, die von Gemeinden betrieben werden
Bei den von der Gemeinde betriebenen Naturbestattungsanlagen dürfen die Gebühren für die Benützung der Bestattungsanlage (zB Grabstellengebühren, Gebühren für die Be- und Enterdigung etc.) nur durch die Gemeinde eingehoben werden. Diese darf dieses Recht nicht an Dritte übertragen. Die Einhebung von Entgelten durch Dritte ist nur zulässig bei nichthoheitlichen Leistungen (zB Besichtigung der Anlage und potentieller Grabstellen, Vermessung der Begräbnisstätte etc.)
Die Gemeinde kann sich bei der Erfüllung ihrer nichthoheitlichen Pflichten als Betreiberin einer Naturbestattungsanlage somit eines Dritten bedienen, der jedoch in ihrem Namen tätig werden muss.
Für Bestattungen in einer Naturbestattungsanlage einer Gemeinde besteht freie Bestatterwahl.
Detaillierte Informationen finden Sie auf der Seite Naturbestattungsanlagen.
Naturbestattungsanlagen, die nicht in Folge aufgelistet sind, sind nicht bewilligt. Sollten Sie Kenntnis von einer solchen Naturbestattungsanlage nehmen, wird um Meldung an die Abteilung Gesundheitsrecht ersucht.
Liste der von Gemeinden betriebenen Naturbestattungsanlagen
Stadtgemeinde Bad Vöslau Urnenwiese Bad Vöslau https://www.badvoeslau.at/visitenkarte/friedhofvoe.html |
Stadtgemeinde Bad Vöslau Urnenwald Friedhof Gainfarn |
Marktgemeinde Bisamberg Wald der Ewigkeit Bisamberg https://www.bisamberg.at/gemeinde-erleben/kultus-friedhoefe/ |
Stadtgemeinde Gerasdorf Wiesengräber beim Friedhof in Seyring |
Gemeinde Gieshübl Wald der Ewigkeit in Gießhübl https://www.giesshuebl.at/Politik_Verwaltung/Einrichtung/Friedhof |
Stadt Krems Wald der Stille Krems-Egelsee |
Marktgemeinde Ladendorf Urnenwiese Natur beim Friedenskreuz |
Marktgemeinde Mauerbach Wald der Ewigkeit in Mauerbach |
Stadtgemeinde Neunkirchen Waldfriedhof Peterwald https://www.neunkirchen.gv.at/Fachbereich_Friedhofsverwaltung_1 |
Marktgemeinde Prinzersdorf Waldfriedhof Prinzersdorf |
Stadtgemeinde Purkersdorf Waldfriedhof „Feihlerhöh“ |
Marktgemeinde Pyhra Naturbestattung Grüner Himmel |
Marktgemeinde Rabenstein Ruhewald Rabenstein |
Magistrat der Stadt Wien Waldesruh Breitenfurt |
Naturbestattungsanlagen, die von gesetzlich anerkannten Kirchen oder Religionsgesellschaften betrieben werden
Die Organisation der Bestattungen und der Verrechnung von Gebühren liegt bei den gesetzlich anerkannten Kirchen oder Religionsgesellschaften. Diese können sich bei der Erfüllung sämtlicher Aufgaben Dritter bedienen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Naturbestattungsanlagen.
Naturbestattungsanlagen, die nicht in Folge aufgelistet sind, sind nicht bewilligt. Sollten Sie Kenntnis von einer solchen Naturbestattungsanlage nehmen, wird um Meldung an die Abteilung Sanitäts- und Krankenanstaltenrecht ersucht
Liste der von gesetzlich anerkannten Kirchen oder Religionsgesellschaften betriebenen Naturbestattungsanlagen
Zisterzienserabtei Stift Heiligenkreuz Klosterwald Heiligenkreuz |
Römisch-katholische Pfarre Kasten Waldfriedhof Waldfrieden http://pfarre.kirche.at/kasten/content/letzte-ruhest%C3%A4tte-im-stillen-tal |
Benediktinerstift Melk Ruhewald Hohenegg |
Stift Klosterneuburg Klosterwald Harmannsdorf Rohrwald |
Stift Klosterneuburg Klosterwald Wien Kahlenberg |
Altkatholische Kirchengemeinde Krems-St. Pölten Naturbestattung Regenbogen https://www.berging.at/naturbestattung-regenbogen/index.html |
Österreichische Buddhistische Religionsgesellschaft Naturbestattungsanlage Sooß https://www.buddhismus-austria.at/oebr-organisation/sekretariat/ |
Römisch-katholisches Bistum St. Pölten Klosterwald St. Pölten |
Evangelische Pfarrgemeinde A. B. Ternitz Urnenwald Ternitz |
Erzbistum Wien Klosterwald Kirchberg am Wechsel |
Ihre Kontaktstelle des Landes
Abteilung Gesundheitsrecht Landhausplatz 1, Haus 15B 3109 St. Pölten E-Mail: post.gs4@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-15809
Fax: 02742/9005-12785