Projekt "Klangwelle" im Schlosspark Laxenburg - Feststellungsverfahren nach § 10 Abs. 2 des NÖ Naturschutzgesetzes
Europaschutzgebiet, Vogelschutzgebiet und FFH-Gebiet Feuchte Ebene - Leithaauen)
Es wird festgestellt, dass das Projekt „Klangwelle“ bei projektgemäßer Umsetzung weder einzeln noch im Zusammenwirken mit anderen Plänen oder Projekten zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Europaschutzgebiets „FFH-Gebiet Feuchte Ebene - Leithaauen“ (AT1220000) führen kann.
Downloads
- Download: Stellungnahme der Amtssachverständigen (pdf, 0.4 MB)
- Download: Parteiengehör (pdf, 0.2 MB)
Ihre Kontaktstelle des Landes
Bezirkshauptmannschaft Mödling
Bahnstraße 2
2340 Mödling
E-Mail: post.bhmd@noel.gv.at
Tel: 02742/9005 - 349
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Letzte Änderung dieser Seite: 17.10.2025