Projekt "Klangwelle" im Schlosspark Laxenburg - Feststellungsverfahren nach § 10 Abs. 2 des NÖ Naturschutzgesetzes

Europaschutzgebiet, Vogelschutzgebiet und FFH-Gebiet Feuchte Ebene - Leithaauen) 

Es wird festgestellt, dass das Projekt „Klangwelle“ bei projektgemäßer Umsetzung weder einzeln noch im Zusammenwirken mit anderen Plänen oder Projekten zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Europaschutzgebiets „FFH-Gebiet Feuchte Ebene - Leithaauen“ (AT1220000) führen kann. 

Downloads

Ihre Kontaktstelle des Landes

Bezirkshauptmannschaft Mödling Bahnstraße 2 2340 Mödling E-Mail: post.bhmd@noel.gv.at
Tel: 02742/9005 - 349
Letzte Änderung dieser Seite: 17.10.2025
© 2025 Amt der NÖ Landesregierung