Hilfe für Menschen mit Behinderung
Voraussetzungen für die Hilfe
Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen:
Arten der Hilfe
Folgende Leistungen können beantragt werden:
- Heilbehandlung, Hilfsmittel
- Hilfe durch geschützte Arbeit
- Hilfe zur beruflichen und sozialen Eingliederung
- Hilfe durch Unterbringung in geeigneten Einrichtungen
- Hilfe zur Frühförderung, Erziehung und Schulbildung
Notwendige Unterlagen
Diese Unterlagen benötigen Sie für die Antragstellung:
- Unterschriebener Sozialhilfeantrag
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Geburtsurkunde
- Einkommensnachweis
Bei Hilfe für Menschen mit besonderen Bedürfnissen zusätzlich:
Antrag
Die Leistungen können durch schriftlichen Sozialhilfeantrag oder durch persönliche Vorsprache in der Sozialabteilung der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft beantragt werden.
Hilfe in besonderen Lebenslagen
Bitte beachten Sie: Sind Sie auf der Suche nach Informationen zum Sozialhilfeantrag "Hilfe in besonderen Lebenslagen", finden Sie Antrag und Details im Artikel Hilfe in besonderen Lebenslagen.
weiterführende Links
- GW St. Pölten Integrative Betriebe GmbH
- Geschütze Werkstätte Wiener Neustadt
- Sozialinfo NÖ
- Hilfe in besonderen Lebenslagen
Downloads
- Download: Antrag - NÖ Sozialhilfegesetz (Hilfsmittel, Therapien) (pdf, 0.3 MB)
- Download: Antrag - NÖ Sozialhilfegesetz (Tagesstruktur/Wohnen/Wohnassistenz/persönliche Assistenz) (pdf, 0.3 MB)
- Download: Fahrtkosten Schulbesuchsbestätigung - Beilage A (pdf, 0.2 MB)
- Download: Fahrtkosten ärztl. Bestätigung - Beilage B (pdf, 0.2 MB)
- Download: Antrag - Hilfe durch geschützte Arbeit (pdf, 0.2 MB)
- Download: Antrag - Kurzzeitunterbringung (pdf, 0.2 MB)
- Download: Bedarfsplanung von Einrichtungen für Menschen mit intellektueller Behinderung in NÖ (pdf, 5.9 MB)
- Download: Bedarfsplan Menschen mit Körper –und Sinndesbehinderungen in NÖ (pdf, 3.7 MB)
Zuständig ist Ihre örtliche Bezirkshauptmannschaft.
Klicken Sie hier für eine Liste aller Bezirkshauptmannschaften.
Letzte Änderung dieser Seite: 3.5.2024