Steigenlassen von Kleinballonen
Für das Steigenlassen von Kleinballonen ist eine Bewilligung erforderlich:
• näher als 15 km zu einen Flugplatz für mehr als 30 Kleinballone
• weiter als 15 km zu einem Flugplatz für mehr als 100 Kleinballone
ACHTUNG: Bei nahezu jedem Krankenhaus befindet sich ein Flugplatz für Hubschrauber!
Das Steigenlassen von Kleinballonen ist in und unterhalb von Sicherheitszonen verboten.
In NÖ gibt es bei folgenden Flugplätzen Sicherheitszonen:
• Flughafen Wien-Schwechat
• Öffentlicher Flugplatz Bad Vöslau
• Militärflugplatz Tulln-Langenlebarn
• Militärflugplatz Wiener Neustadt – West
Nicht gestattet ist außerdem:
• Das Steigenlassen von gebündelten Kleinballonen
• Radarreflektierende Anhänger oder Farben an den Kleinballonen
• Das Steigenlassen von Wunschlaternen, Skylaternen, Himmelslaternen, Glücksballons, Knicklichter oder LED Lichter
Bitte richten Sie Ihren formlosen Antrag für die Bewilligung an:
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Verkehrsrecht
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
Email: post.ru6@noel.gv.at
Der Antrag hat zu enthalten:
Ort (Adresse oder Grundstücksnummer mit Katastralgemeinde)
Tag und Zeit des Steigenlassens der Kleinballone
Anzahl der Kleinballone
Besonderheiten an den Kleinballonen, wie zB Kartenanhänger
Kosten:
Verwaltungsabgabe € 21,80
Eingabe € 14,30
Downloads
- Download: Antrag für das Steigenlassen von Kleinluftballonen gem. § 128 LFG (pdf, 0.2 MB)
- Download: Antrag für das Steigenlassen von Kleinluftballonen gem. § 128 LFG (docx, 0.1 MB)
Ihre Kontaktstelle des Landes für Kleinballone
Abteilung Verkehrsrecht Landhausplatz 1, Haus 16 3109 St. Pölten E-Mail: post.ru6@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12913
Fax: 02742/9005-13710