Die NÖ Landesregierung hat in der heutigen Sitzung einen bedeutenden Schritt zur Förderung der Sanierung von Wohnbauprojekten beschlossen. In den vergangenen Jahren wurden bereits Maßnahmen getroffen, um die Schaffung von Geschäftsflächen und Ordinationen in Neubauprojekten zu erleichtern. Mit der neuen Regelung wird nun sichergestellt, dass auch bei Sanierungsmaßnahmen die Entwicklung von diesen gewerblichen Flächen – unter besonderen Voraussetzungen – gleichermaßen gefördert wird. „Dieser Beschluss ist wichtiger Schritt, um Sanierungen in bebauten Gebieten attraktiver zu machen. Durch die Gleichstellung von Neubau und Sanierung senden wir ein klares Zeichen für die Aufwertung und Belebung unserer Ortskerne. Das Ziel ist, die Ansiedelung von Ärzten, Therapeuten, Nahversorgern oder Geschäftslokalen zu erleichtern und so attraktive Zentren in unseren Städten und Gemeinden zu stärken und zu fördern“, so Teschl-Hofmeister.
Gemäß dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) können nun auch Förderungen für die Sanierung von Geschäftsräumen beantragt werden, die im Erdgeschoß oder Untergeschoß von Mehrfamilienhäusern angesiedelt sind. Diese Einrichtungen dürfen ausschließlich zur Miete vergeben werden und müssen im Ortskern angesiedelt sein, was die Ansiedlung von Ärzten und Therapeuten wesentlich erleichtert. Die Neuerungen gelten für alle im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz anerkannten gemeinnützigen Bauvereinigungen sowie Kommunalimmobiliengesellschaften. Dies bietet eine einzigartige Chance, um die Attraktivität und Funktionalität der Ortskerne zu steigern und damit die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen.
Weitere Informationen: Büro LR Teschl-Hofmeister, Mag. (FH) Dieter Kraus, Pressesprecher, Telefon 02742/9005-12655, E-Mail: dieter.kraus@noel.gv.at
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