In einer Pressekonferenz im Landhaus St. Pölten, stellte Christoph Luisser, Landesrat für Sicherheit, Asyl und Zivilschutz, neun konkrete Forderungen betreff Änderungen zur Verleihung der Österreichischen Staatsbürgerschaft. Er betonte eingangs: „Die Österreichische Staatsbürgerschaft ist ein absolutes Privileg, ein hohes Gut, ein wertvoller Titel und sicherlich viel mehr als nur ein bedrucktes Papier.“
Luisser richte seine Forderungen an die Bundesregierung, die für die Gesetzgebung zuständig sei. „Der Bund ist säumig mit einer längst fälligen Gesetzesnovelle im Staatsbürgerschaftsrecht“, sagte er. 2015 seien in Österreich über 88.000 Asylanträge, im Jahr 2016 rund 42.000 gestellt worden. „Doch Asyl bedeutet Schutz auf Zeit und kann nicht Grundlage für den Erwerb der Österreichischen Staatsbürgerschaft sein“, unterstrich der Landesrat.
Er konkretisierte anschließend die neun Forderungen. „Erstens keine Einbürgerung mehr bei schweren Vorsatzdelikten“, so Luisser, der als Subpunkt anführte: „Bei einer rechtskräftigen Verurteilung zu Strafen in bestimmten Höhen eine automatische, empfindliche der Wartezeit auf die Verleihung der Österreichischen Staatsbürgerschaft.“ Zweite Forderung sei keine Verleihung für Asylwerber oder zumindest eine erhebliche Anhebung der Wartezeit. „Drittens fordern wir eine privilegierte Verleihung der Staatsbürgerschaft nach sechs Jahren nur mehr in absoluten Ausnahmefällen“, erklärte er weiters, „und viertens fordern wir die grundsätzliche Vermeidung von Doppelstaatsbürgerschaften.“ Als fünfte Forderung nannte er eine Neuregelung der Einkünfte, denn es könne nicht sein, dass Geld, das man überwiegend aus staatlichen Transferleistungen beziehe, als Einkommensnachweis gelte. Man fordere sechstens die Anhebung des Niveaus der erforderlichen Deutschkenntnisse, „siebtens wollen wir den Terrorismus- und Terrorversagungsgrund für die Österreichische Staatsbürgerschaft nachschärfen, hier muss Verdacht ausreichen“, unterstrich Luisser. Forderung acht sei die Anhebung der Verleihungsgebühr, „und neuntens fordern wir als Sofortmaßnahme die Aussetzung des sogenannten Asylprivileg nach §11a, Abs. 7, Staatsbürgerschaftsgesetz“, sagte er abschließend.
Experte für Völker- und Verfassungsrecht Michael Geistlinger sprach zu den Möglichkeiten der rechtlichen Umsetzung der Forderungen und erklärte unter anderem, die Reduktion der Fälle von privilegierter Verleihung nach sechs Jahren könne man sachlich rechtfertigen. Zur Vereinbarkeit von Flüchtlingsstatus und Staatsbürgerschaft sah er den Innenminister in der Pflicht, „die zehn Jahre ab Gewährung des internationalen Schutzes zu nutzen, um die Genfer Flüchtlingskonvention entsprechend ihrem Ziel und Zweck angemessen zu erfüllen.“ Hierzu betonte er: „Wird dem Faktum, dass sich Flüchtlingsursachen in der Regel innerhalb von zehn Jahren erledigen, konsequent Rechnung getragen, erübrigt sich die Notwendigkeit einer entsprechenden Gesetzesänderung.“ Der Experte meinte zudem: „Die Neuregelung der Einkünfte, des Beobachtungszeitraumes oder auch die Anhebung der erforderlichen Deutschkenntnisse unterliegen vollständiger Regelungsfreiheit und können in der gesetzgeberischen Begründung als verhältnismäßig und angemessen dargestellt werden.“
Nähere Informationen beim Büro LR Luisser unter 0676/81213700, Ing. Robert Lugar, und E-Mail robert.lugar@noel.gv.at
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Bei der Pressekonferenz im Landhaus St. Pölten (li.) Christoph Luisser, Landesrat für Sicherheit, Asyl und Zivilschutz und (re.) Experte für Völker- und Verfassungsrecht Michael Geistlinger.
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