08.04.2025 | 11:57

LH-Stv. Landbauer: Start für Sicherheitsoffensive an Bahnübergängen – Neue Förderrichtlinie beschlossen

Höhere Förderbeträge, weniger Bürokratie & Planungssicherheit für Gemeinden

Die niederösterreichische Landesregierung hat heute auf Initiative von Verkehrslandesrat und LH-Stellvertreter Udo Landbauer die neue Förderrichtlinie für Investitionen in Eisenbahnkreuzungen auf Gemeindestraßen beschlossen. „Es geht hier nicht um irgendeine bürokratische Verordnung, sondern um die Sicherheit unserer Landsleute. Jeder gesicherte Bahnübergang kann Leben retten“, betont Landbauer.

Bis 2034 müssen in Niederösterreich über 600 Eisenbahnkreuzungen gesichert und rund 250 sollen aufgelassen werden. „Mit der neuen Richtlinie lösen wir ein jahrelanges Problemthema und schaffen Klarheit und Planungssicherheit für unsere Gemeinden. Die Bürokratie wird weniger und der Förderbetrag deutlich erhöht“, so Landbauer. Die neue Richtlinie tritt rückwirkend mit 1. Jänner 2025 in Kraft und ersetzt die bisherige Regelung aus dem Jahr 2017.

„Wir passen die Fördersätze an die tatsächlichen Kosten und an die Teuerung an“, sagt Landbauer. Der Förderbetrag für die Auflassung niveaugleicher Bahnübergänge steigt von 30.000 auf 40.000 Euro und wird ab 2026 jährlich um 3,7 Prozent valorisiert.

Der Deckelungsbetrag für Sicherungsmaßnahmen wird vereinheitlicht: Statt unterschiedlicher Beträge gilt künftig ein einheitliches Förderlimit, das ebenfalls inflationsangepasst wird. Die Förderquoten von 40 Prozent, 50 Prozent oder 60 Prozent bleiben bestehen, abhängig von der Finanzkraft der Gemeinde. Neu ist, dass Gemeinden mindestens 20 Prozent der Investitionskosten selbst tragen müssen. Das Ansuchen der Gemeinde um Förderung von Investitionen in Eisenbahnkreuzungen auf Gemeindestraßen ist vor der Fertigstellung der jeweiligen Maßnahme auf der Website des Landes zu stellen.

„Wir setzen dort an, wo die Sicherheit konkret verbessert werden kann. Die neue Förderrichtlinie ist eine praxisnahe Lösung, die den Gemeinden hilft, technische Sicherungen und Auflassungen zu finanzieren. Im Rahmen der Modernisierung unserer Regionalbahnen werden landesweit hunderte Bahnübergänge gesichert oder aufgelassen“, erklärt Landbauer.

Die Novellierung erfolgt im Rahmen der Eisenbahnkreuzungsverordnung (EisbKrV), die eine behördliche Überprüfung der Sicherungsmaßnahmen bis 2029 und deren Umsetzung bis 2034 vorsieht.

Nähere Informationen: Alexander Murlasits, Leitung Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Büro LH-Stellvertreter Udo Landbauer, Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten, Telefon 0676/81213742, E-Mail: alexander.murlasits@noel.gv.at.

Rückfragen & Information

Amt der NÖ Landesregierung
Landesamtsdirektion/Öffentlichkeitsarbeit
Doris Zöger
Telefon: 02742/9005-13314
E-Mail: presse@noel.gv.at

Landhausplatz 1
3109 St. Pölten

© 2025 Amt der NÖ Landesregierung