Kindergarten - Überschreitung der Gruppenhöchstzahl
Allgemeine Informationen
Bei Zuzug von Kindern im laufenden Kindergartenjahr, die nach § 19a zum Kindergartenbesuch verpflichtet sind, können Überschreitungen der Gruppenhöchstzahlen um maximal zwei Kinder je Kindergartengruppe (ausgenommen heilpädagogisch integrative Gruppen) im betreffenden Kindergartenjahr mit Bewilligung der Landesregierung erfolgen.
Voraussetzungen
Antrag des Kindergartenerhalters
Zuständige Stelle
Verfahrensablauf
Der Antrag des Kindergartenerhalters wird geprüft und mittels Bescheid genehmigt oder abgelehnt.
Rechtsgrundlagen
§ 4 Abs. 6 NÖ Kindergartengesetz 2006, LGBl. 5060 in der geltenden Fassung
Formular
Ihre Kontaktstelle des Landes
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Kindergärten Tor zum Landhaus, Wiener Straße 54, Stiege A 3109 St. Pölten E-Mail: post.k5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13271
Fax: 02742/9005-13595
Abteilung Kindergärten Tor zum Landhaus, Wiener Straße 54, Stiege A 3109 St. Pölten E-Mail: post.k5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13271
Fax: 02742/9005-13595
Letzte Änderung dieser Seite: 16.3.2020