Förderung für die Verbesserung des Personal-Kind-Schlüssels in NÖ Kindergärten

Das Land Niederösterreich unterstützt Kindergartenerhalter für die Verbesserung des Personal-Kind-Schlüssels im Kindergarten. Für jede zusätzlich ganztags beschäftige Kinderbetreuerin bzw. für jeden ganztags beschäftigen Kinderbetreuer in der Kleinkindgruppe oder in einer alterserweiterten Kindergartengruppe wird eine Förderung gewährt.

Die neuen Förderrichtlinien treten mit 1. September 2024 in Kraft.

Diese Richtlinien gelten sowohl für NÖ Landeskindergärten als auch für Privatkindergärten. Antragsberechtigt ist der Kindergartenerhalter.

Die Förderung beträgt für jede oder jeden zusätzlich ganztags (mindestens 30 Wochenstunden) beschäftigte Kinderbetreuerin oder beschäftigten Kinderbetreuer € 15.000,– pro Kindergartenjahr.

Bei einer Teilzeitbeschäftigung, bzw. bei unterjährigem Beschäftigungsbeginn oder Beschäftigungsende wird die Förderung entsprechend aliquotiert.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass

  1. gemäß § 4 Abs. 3 NÖ Kindergartengesetz 2006 in einer alterserweiterten Kindergartengruppe eine zusätzliche Kinderbetreuerin oder ein zusätzlicher Kinderbetreuer für die Betreuung von fünf Kindern unter 3 Jahren eingesetzt wird, oder
  2. gemäß § 4 Abs. 4 NÖ Kindergartengesetz 2006 in einer Kleinkindgruppe eine zusätzliche Kinderbetreuerin oder ein zusätzlicher Kinderbetreuer für die Betreuung von elf oder mehr Kindern eingesetzt wird, und
  3. diese Kinderbetreuerin oder dieser Kinderbetreuer die erforderlichen Voraussetzungen der Verordnung über die Ausbildung von Kinderbetreuerinnen oder Kinderbetreuern erfüllt.

Die Förderung ist nach Ablauf des Kindergartenjahres bis spätestens 15. Oktober zu beantragen.

Online Antragsformulare für Kindergartenerhalter werden zeitgerecht zur Verfügung gestellt.

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Letzte Änderung dieser Seite: 7.11.2024
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