Airbag

Änderungen am Airbag

Austausch der Airbags auf gleiche Type

  • Werkstättenbestätigung einer Vertragswerkstätte oder einer gleichwertigen Werkstätte aufbewahren
  • keine Eintragung im Genehmigungsdokument(Typenschein, Einzelgenehmigungsbescheid oder Bestätigung für die Zulassung) erforderlich


Austausch der Airbags auf andere, nicht gleiche Type

  • Werkstättenbestätigung einer Vertragswerkstätte, Genehmigungsdokument(Typenschein, Einzelgenehmigungsbescheid oder Bestätigung für die Zulassung) und einen formlosen Antrag per Post an

    Amt der NÖ Landesregierung
    Abteilung für technische Kraftfahrzeugangelegenheiten
    Landhausplatz 1
    3109 St. Pölten

schicken.

  • Nach erfolgter Eintragung im Genehmigungsdokument wird dieses wieder an den Antragsteller zurückgeschickt.



Ihre Kontaktstelle des Landes für Kraftfahrzeugangelegenheiten

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Technische Kraftfahrzeugangelegenheiten (WST8)
Landhausplatz 1, Haus 7 3109 St. Pölten E-Mail: post.wst8@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9020
Fax: 02742/9005-16030
Letzte Änderung dieser Seite: 24.10.2022
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