Nationaler und internationaler Jugendaustausch - Förderung
Jugendorganisationen, die im NÖ Jugendrat vertreten sind, aber auch rechtlich nicht organisierte Jugendgruppen können um Förderung eines Jugendaustausches ansuchen.
Unter folgenden Voraussetzungen kann ein Jugendaustausch gefördert werden:
- Besuch der Gastgruppen in NÖ mit Gegenbesuch im Ausland
- mindestens 2 Nächtigungen in NÖ mit einem kulturellen Schwerpunkt
- mindestens 10 ausländische/inländische Teilnehmerinnen und Teilnehmer
Vertreterinnen und Vertreter einer NÖ Jugendorganisation oder einer rechtlich nicht organisierten Jugendgruppe suchen formlos (per E-Mail an jugendreferat@noel.gv.at oder per Fax 02742/9005-13133) vor Projektstart um Förderung eines nationalen oder internationalen Jugendaustausches an und erhalten das Formblatt mit den Förderungsrichtlinien.
Die maximale Förderungshöhe beträgt € 11,-- pro Person und Tag, jedoch insgesamt höchstens € 1.100,-- bei Aufenthalt einer ausländischen Gruppe in Niederösterreich.
Ihr Kontakt zum Thema Jugendförderung
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Soziales und Generationenförderung (GS5)
Landhausplatz 1, Haus 14
3109 St. Pölten
E-Mail: jugendreferat@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13264
Fax: 02742/9005-16220
Abteilung Soziales und Generationenförderung (GS5)
Landhausplatz 1, Haus 14
3109 St. Pölten
E-Mail: jugendreferat@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13264
Fax: 02742/9005-16220
Letzte Änderung dieser Seite: 6.10.2023