Soziale Dienste der Kinder- und Jugendhilfe - Förderung
Das Land Niederösterreich kann bestimmte Soziale Dienste der Kinder- und Jugendhilfe mit jährlichen Pauschalbeträgen fördern.
Die Förderrichtlinien beschreiben die gesetzliche Grundlage sowie die Voraussetzungen und Ziel für die Förderung, weiters die Vorgangsweise beim Ansuchen, Vorgaben zur Dokumentation sowie zur Abrechnung und für den Verwendungsnachweis.
Die Förderrichtlinien enthalten auch eine Reihung der Prioritäten, nach denen sich die Schwerpunktsetzung bei der Mittelvergabe zu richten hat.
weiterführende Links
Downloads
- Download: Vorlage Einnahmen- und Ausgabenübersicht (xls, 0.6 MB)
- Download: Verwendungsnachweis (pdf, 0.2 MB)
- Download: Förderungsansuchen (pdf, 0.2 MB)
- Download: Pauschalförderungsrichtlinie (pdf, 0.1 MB)
Ihre Kontaktstelle des Landes
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Kinder- und Jugendhilfe Landhausplatz 1, Haus 14
3109 St. Pölten
E-Mail: post.gs6@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-16435
Fax: 02742/9005-16220
Abteilung Kinder- und Jugendhilfe Landhausplatz 1, Haus 14
3109 St. Pölten
E-Mail: post.gs6@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-16435
Fax: 02742/9005-16220
Letzte Änderung dieser Seite: 8.10.2024