Jugendgemeinderat und Jugendgemeinderätin
Eine Jugendgemeinderätin bzw. ein Jugendgemeinderat ist auf kommunaler Ebene gesetzlich verankert und vertritt die Interessen der Jugend in der Gemeinde.
Seit 1. Jänner 2013 gibt es die Regelung, dass in jeder der 573 niederösterreichischen Gemeinden ein Jugendgemeinderat/eine Jugendgemeinderätin bestellt werden muss. Dies ist in der NÖ Gemeindeordnung § 30a gesetzlich verankert.
"§ 30a Mitglieder des Gemeinderates mit besonderen Aufgaben:
Mitglieder des Gemeinderates können zur Wahrung der Interessen der Gemeinde im eigenen Wirkungsbereich vom Gemeinderat mit besonderen Aufgaben betraut werden. Jedenfalls sind Jugendgemeinderäte und Bildungsgemeinderäte zu bestellen. Sie haben ihre Berichte dem Gemeinderat zu erstatten und haben den zuständigen Gemeindeorganen Empfehlungen für die in diesen Bereichen in einem bestimmten Fall zu treffenden Maßnahmen zu geben."
Die Jugendgemeinderätin bzw. der Jugendgemeinderat ist Drehscheibe zwischen der örtlichen Jugend, den Jugendvereinen, der Gemeinde, den Organisationen, den Bildungseinrichtungen und dem Land NÖ bzw. dem Landesjugendreferat.
Das NÖ Landesjugendreferat unterstützt die Jugendgemeinderätin bzw. den Jugendgemeinderat mit einem vielfältigen Angebot (NÖ Jugend-Partnergemeinde, NÖ Jugendforum, NÖ Jugendrat, Förderung Jugendtreffs uvm.) und ist erste Anlaufstelle für alle jugendrelevanten Themen in einer Gemeinde.
Links für Jugendgemeinderätinnen und Jugendgemeinderäte
1. Jugend in der Gemeinde:
2. Jugendförderung:
3. Jugendschutz:
Jugendinfo-noe.at- Jugendschutz
Fachstelle für Gewaltprävention NÖ
Ihre Kontaktstelle des Landes
Abteilung Soziales und Generationenförderung (GS5) Landhausplatz 1, Haus 14 3109 St. Pölten E-Mail: jugendreferat@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-16560
Fax: 02742/9005-16220