Gewerbliches Berufsrecht

Seit April 2015 stehen über das neue Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) einige Online Formulare für die wichtigsten Gewerbeverfahren zur Verfügung.

Diese Formulare können sowohl anonym als auch mit ihrer persönlichen Signatur, wenn sie Inhaber einer ID-Austria sind, aufgerufen werden. 

Zuständig für die Gewerbeanmeldung ist die Bezirkshauptmannschaft oder der Magistrat des jeweiligen Standortes

Weiterführende Informationen: Am Seitenende finden Sie eine Liste mit Internetseiten, die weitere Informationen und Formulare für das „Gewerbliche Berufsrecht“ anbieten, sowie Informationen zum Thema Datenschutz.


Bitte wählen sie das gewünschte Formular zum Thema „Gewerbliches Berufsrecht“ aus:  


Gewerbe - Anmeldung

 Formularinformationen

Gewerbeanmeldung mit einem Standort in NÖ:

Gewerbeanmeldung
Gewerbeanmeldung mit elektronischer Signatur 

Eidesstattliche Erklärungen für Gewerbeanmeldungen gemäß § 340 Abs. 1 Gewerbeordnung 1994: 
Vereinfachte Verfahrensregeln

Zusätzliche Informationen:
RIS - Liste der Reglementierten Gewerbe, §94 Gewerbe
Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe


Gewerbeberechtigung - Feststellung der individuellen Befähigung

 Formularinformationen

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes (oder eines Teilgewerbes), ist die Befähigung zur Ausübung dieses Gewerbes nachzuweisen. Kann der Befähigungsnachweis nicht erbracht werden, besteht die Möglichkeit der Feststellung der individuellen Befähigung seitens der Behörde

Achtung: Bei den Gewerben nach dem Güterbeförderungs- und Gelegenheitsverkehrsgesetz kann keine individuelle Befähigung festgestellt werden. Bei diesen Gewerben muss in jedem Fall der formelle Befähigungsnachweis erbracht werden!

Ebenso gibt es beim Gewerbe Baumeister und Holzbau-Meister eingeschränkte Regeln für eine individuelle Befähigung.

Antrag auf Feststellung der individuellen Befähigung
Antrag auf Feststellung der individuellen Befähigung mit elektronischer Signatur


Anerkennung von Befähigungsnachweisen


Bei reglementierten Gewerben ist anlässlich der Gewerbeanmeldung bzw. Geschäftsführerbestellung ein Befähigungsnachweis zu erbringen. Bei Qualifikationen aus anderen EU-/EWR-Mitgliedstaaten erfolgt dies im Rahmen der Regelungen für die Anerkennung von Ausbildungsnachweisen.


Gewerbestandort - Verlegung  

 Formularinformationen

Standortverlegung eines Gewerbes melden:

Meldung der Standortverlegung eines Gewerbes
Meldung der Standortverlegung eines Gewerbes mit elektronischer Signatur


Gewerbeberechtigung - Zurücklegung

 Formularinformationen 

Zurücklegung einer bestehenden Gewerbeberechtigung:

Zurücklegung der Gewerbeberechtigung
Zurücklegung der Gewerbeberechtigung mit elektronischer Signatur


Gewerberechtlicher Geschäftsführer - Bestellung

 Formularinformation

Bestellung einer neuen gewerberechtlichen (Filial-)Geschäftsführerin bzw. eines neuen gewerberechtlichen (Filial-)Geschäftsführers:

Bestellung gewerberechtliche(r) GeschäftsführerIn
Bestellung gewerberechtliche(r) GeschäftsführerIn mit elektronischer Signatur


Gewerberechtlicher Geschäftsführer - Ausscheiden

 Formularinformationen 

Ausscheiden einer gewerberechtlichen (Filial-)Geschäftsführerin bzw. eines gewerberechtlichen (Filial-)Geschäftsführers (Beendigung der Tätigkeit):

Ausscheiden gewerberechtliche(r) GeschäftsführerIn
Ausscheiden gewerberechtliche(r) GeschäftsführerIn mit elektronischer Signatur


Weitere Betriebsstätte - Anmeldung

 Formularinformationen

Anmeldung einer weiteren Betriebsstätte (Filiale):

Anmeldung einer weiteren Betriebsstätte (Filiale) - Anzeige
Anmeldung einer weiteren Betriebsstätte (Filiale) - Anzeige mit elektronischer Signatur


Weitere Betriebsstätte – Zurücklegung (Einstellung)

 Formularinformationen 

Zurücklegung (Einstellung) einer weiteren Betriebsstätte (Filiale):

Zurücklegung einer weiteren Betriebsstätte (Filiale) - Anzeige
Zurücklegung einer weiteren Betriebsstätte (Filiale) - Anzeige mit elektronischer Signatur


Versicherungsvermittlerregister

 Formularinformationen

Mit diesem Formular können Sie für alle Versicherungs- und Kreditvermittler in Österreich (und auch jene, welche in einem EU/EWR-Mitgliedsstaat ihren Standort besitzen und mitgeteilt haben, dass sie in Österreich ebenfalls diese Tätigkeit ausüben) einen kostenlosen Auszug aus dem Gewerbeinformationssystem Austria abrufen.

Versicherungs- und Kreditvermittlerregister


Gewerbinformationssystem Austria (GISA) - Auszug bzw. Auskunft

 Formularinformationen

Im Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) sind die wichtigsten unternehmensbezogenen Daten sämtlicher in Österreich niedergelassenen Gewerbebetriebe enthalten.

Wenn Sie einen GISA-Auszug von einem Unternehmen benötigen, können Sie diesen jederzeit unter folgenden Link online erhalten:

  • Öffentliche Online-Abfrage (Deutsch) aus dem Gewerbeinformationssystem Austria (GISA)
  • Öffentliche Online-Abfrage (Englisch) aus dem Gewerbeinformationssystem Austria (GISA)

Wenn Sie eine Auskunft aus dem GISA (z.B. Auskunft über das Nichtvorliegen einer Gewerbeberechtigung) benötigen, verwenden Sie bitte das Formular "Auskunft aus dem GISA - Antrag".
Ihre Anfrage muss sich auf eine bestimmte Person oder einen einzelnen Betrieb beziehen.

weiterführende Links

Ihre Kontaktstelle des Landes

Zuständig ist Ihre örtliche Bezirkshauptmannschaft. Klicken Sie hier für eine Liste aller Bezirkshauptmannschaften.
Letzte Änderung dieser Seite: 8.8.2024
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