29.10.2018 | 10:03

LR Teschl-Hofmeister begrüßt neuen Beschluss zur Familienbeihilfe

„18.000 Betroffene können weiterhin erhöhte Familienbeihilfe beziehen“

Bei der Nationalratssitzung in der vergangenen Woche wurde der eingebrachte Antrag zur Gesetzesänderung hinsichtlich der Familienbeihilfe beschlossen. Durch diesen Beschluss ist es Menschen mit Behinderung auch weiterhin möglich, die erhöhte Familienbeihilfe wie gewohnt zu beziehen. „Mit diesem Beschluss ist sichergestellt, dass rund 18.000 Personen weiterhin die erhöhte Familienbeihilfe in Anspruch nehmen können“, begrüßt Sozial-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister diese Entscheidung.  

Zuvor hatte der Österreichische Verwaltungsgerichtshof in einer Gesetzesauslegung entschieden, dass Menschen, deren Lebensunterhalt zu mehr als 50 Prozent vom Staat finanziert wird, in Zukunft keinen Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe mehr haben sollen. „Mit einem Erlass an die Finanzämter konnte verhindert werden, dass diese Bescheide ausgestellt werden. Das Gesetz wurde durch den Beschluss repariert, das war uns sehr wichtig, und dafür haben wir uns in den letzten Wochen auch stark gemacht“, so Landesrätin Teschl-Hofmeister.  

Ein für die Zukunft geplantes Monitoring soll dafür sorgen, dass diverse Nachbesserungen rechtzeitig vorgenommen werden können. Zudem ist nach einem Jahr eine Evaluierung geplant. In Zukunft sollen bei einschlägigen Themen außerdem die Behindertenverbände miteingebunden werden. „Ich bin froh, dass der Bund hier rasch reagiert hat. Somit wurde sichergestellt, dass es zu keiner Schlechterstellung von Menschen mit Behinderungen kommt“, so Landesrätin Teschl-Hofmeister abschließend. 

Nähere Informationen: Büro LR Teschl-Hofmeister, Mag. (FH) Dieter Kraus, Telefon 02742/9005-12655 bzw. 0676/812-12655.

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