Eltern-Kind-Zentren-Förderung

Eltern-Kind-Zentren sind elternorganisierte Einrichtungen zur Unterstützung für Eltern durch ein breitgefächertes und niederschwelliges Angebot. Das Angebot umfasst Information, Kompetenzverbesserung und elterlichen Erfahrungsaustausch.

Für die Startförderung kann ein EKZ im ersten Jahr des Bestehens ansuchen. Der Förderbetrag beträgt 3.500 Euro und ist mit Originalrechnungen für Investitionen und Verbesserung der Infrastruktur nachzuweisen. Die in dieser Richtlinie aufgestellten Kriterien müssen erfüllt werden.

Für den Betrieb des EKZ kann eine jährliche Förderung von 3.500 Euro bewilligt werden. Voraussetzung ist, dass sämtliche unterstützende Möglichkeiten am Standort bzw. im Einzugsgebiet des EKZ (andere Gebietskörperschaften, Vereine, Betriebe, ...) ausgenützt worden sind. Der Förderbetrag ist mit Originalrechnungen nachzuweisen. Über die Besucherfrequenz sind Aufzeichnungen zu führen. Bei besonders guter Besucherfrequenz oder wenn andere berücksichtigungswürdige Umstände vorliegen, kann das Land diesen Förderbetrag auch erhöhen.

Bei der Beurteilung über die Förderungswürdigkeit eines EKZ wird auch der regionale Bedarf berücksichtigt. Das EKZ darf keine Konkurrenz zu bestehenden Einrichtungen, insbesondere Mütterstudios, sein.

Zur Antragstellung berechtigt sind Vereine und Träger, die statutengemäß einem gemeinnützigen Zweck dienen.

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Amt der NÖ Landesregierung
Soziales und Generationenförderung (GS5)
Landhausplatz 1, Haus 15B 3109 St. Pölten
E-Mail: generationenfoerderung@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-1 - 16560
Fax: 02742/9005 - 16220  
Letzte Änderung dieser Seite: 2.4.2024
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