Beantragung des NÖ Familienpasses

Der NÖ Familienpass bietet viele Vorteile für NÖ Familien und für alle, die sehr gerne Zeit mit Kindern verbringen und ist kostenlos!

Voraussetzung für die Beantragung ist, dass für mindestens ein Kind die Familienbeihilfe bezogen wird und entweder das Kind oder die besitzhabende Person des NÖ Familienpasses den ordentlichen Wohnsitz in Niederösterreich hat. Der NÖ Familienpass ist nach Ausstellung bis zum vollendeten 18. Lebensjahr des (jüngsten) Kindes gültig und kann danach so lange verlängert werden, solange Familienbeihilfe für ein Kind bezogen wird.

Auch Großeltern, Tanten, Onkel und sonstige Bezugspersonen können den NÖ Familienpass beantragen! Lebt der Antragsteller / die Antragstellerin nicht im gemeinsamen Haushalt mit den eingetragenen Kindern, so ist zur Eintragung im NÖ Familienpass die Einwilligung des/der Erziehungsberechtigten, der/die mit den Kindern im gemeinsamen Haushalt lebt, erforderlich.

Der NÖ Familienpass kann ganz einfach online beantragt werden – klicken Sie auf den gelben Button!

Online Beantragung des NÖ Familienpasses

Ihr Kontakt zum Thema Familienpass

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Soziales und Generationenförderung
Landhausplatz 1, Haus 14 3109 St. Plöten
E-Mail: familienpass@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-1-9005
Fax: 02742/9005-13335 
Letzte Änderung dieser Seite: 21.9.2022
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