Sonderprogramm "Fachkräfteinitiative Pflege und Soziales“ - NÖ Bildungsförderung

Um dem Mangel an fachlich qualifiziertem Personal im Pflege- und Sozialbereich entgegenzuwirken, fördert das Land Niederösterreich mit dem Sonderprogramm "Fachkräfteinitiative Pflege und Soziales" berufliche Umschulungen, Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen für Erwerbstätige, insbesondere in den Bereichen Pflege und Soziales.

Damit sollen Beschäftigte, die sich in diese Bereiche erstmalig hineinentwickeln bzw. berufsbezogen weiterbilden wollen, bedarfsgerecht unterstützt werden.


Folgende Personengruppen werden gefördert:

  1. a) österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie deren Familienangehörige, die über einen Aufenthaltstitel “Familienangehöriger” gemäß § 47 Abs. 2 NAG verfügen und seit 5 Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet aufhältig sind
    b) Staatsangehörige eines anderen Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz sowie deren Familienangehörige im Sinne der Richtlinie 2004/38/EG, soweit die Einreise nicht zum Zweck des Bezuges der gegenständlichen Förderung erfolgt ist
    c) Drittstaatsangehörige mit einem Aufenthaltstitel
    - “Daueraufenthalt-EU” gemäß § 45 NAG oder
    - “Daueraufenthalt-EU” eines anderen Mitgliedstaates und einem Aufent haltstitel gemäß § 49 NAG
    d) österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern sozialrechtlich gleichgestellte Angehörige anderer Staaten 

    Welcher Personenkreis wird gefördert?
    - Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft
    - Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, die Kinderbetreuungsgeld beziehen
    - Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, die Weiterbildungsgeld beziehen
    - Wiedereinsteigerinnen/Wiedereinsteiger bis höchstens fünf Jahre nach Ende einer Karenz, die keine Leistung vom AMS erhalten bzw. erhalten haben
    - öffentlich Bedienstete in handwerklicher Verwendung (z.B. Tischlerei, Elektronik, Straßeninstandhaltung etc.)
  2. Der Hauptwohnsitz muss sich seit mindestens 6 Monaten vor Kursbeginn und während der gesamten Kursdauer in Niederösterreich befinden
  3. Die Bildungsmaßnahme muss der Umschulung und/oder der berufsbezogenen Weiterbildung auf/in folgende Berufe dienen:
    - Sozialpädagogin/Sozialpädagoge
    - Heimhelferin/Heimhelfer
    - Sozialbetreuerin/Sozialbetreuer in der Altenarbeit
    - Sozialbetreuerin/Sozialbetreuer in der Familienarbeit
    - Sozialbetreuerin/Sozialbetreuer für Menschen mit Behinderung
    - Pflegeassistentin/Pflegeassistent
    - Pflegefachassistentin/Pflegefachassistent
    - Ordinationsassistentin/Ordinationsassistent
  4. Die Bildungsmaßnahme muss der Umschulung und/oder der berufsbezogenen Weiterbildung dienen und bei einem zertifizierten bzw. anerkannten Bildungsträger absolviert werden.
  5. Eine Förderung erfolgt nur von den persönlich entstandenen Kurskosten abzüglich von Dienstgeber- oder sonstigen Zuschüssen.
  6. Bei Bezug von Kinderbetreuungsgeld ist die gesamte Dauer der Weiterbildungsmaßnahme während der aufrechten Elternkarenz zu absolvieren. Ein Eintritt in die Erwerbstätigkeit ist jederzeit möglich.
  7. Zwischen Kinderbetreuungsgeldbezug und Weiterbildungsgeldbezug muss ein Zeitraum von mindestens 18 Monaten liegen.
  8. Für die Inanspruchnahme einer Förderung ist die Absolvierung der Bildungsmaßnahme (davon mindestens 75%ige Anwesenheit) oder ein positiver Abschluss erforderlich.
  9. Das monatliche Bruttoeinkommen der antragstellenden Person darf die in der Richtlinie festgelegte Höchstgrenze nicht übersteigen.
  10. Während eines Zeitraumes von 3 Jahren ab Erstantragstellung können insgesamt höchstens € 2.500,-- Förderung in Anspruch genommen werden. 
  11. Als Mindestniveau der Sprache Deutsch wird B1 vorausgesetzt. 
Monatliches BruttoeinkommenFörderhöhe
(max € 2.500,00)
bis € 1.500,0080% der Kurskosten
bis € 2.000,0060% der Kurskosten
bis € 3.000,0040% der Kurskosten
bis € 4.000,0020% der Kurskosten

Die Antragstellung kann frühestens 13 Wochen vor Beginn der Kursmaßnahme bis spätestens 2 Wochen nach Kursbeginn erfolgen.

Für den Erhalt einer Förderzusage vor Kursbeginn muss das vollständig ausgefüllte Antragsformular bis spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn beim Amt der NÖ Landesregierung eingelangt sein.

Die Antragstellung hat mittels Online-Antrag zu erfolgen.

Die Auszahlung der Förderung erfolgt in zwei Teilbeträgen. Die Auszahlung des 1. Teilbetrages (30% der Förderung) erfolgt nach Einlangen der Anmeldungs- und Zahlungsbestätigung. Die Auszahlung des 2. Teilbetrages (70% der Förderung) erfolgt nach Einlangen der Teilnahmebestätigung bzw. der Bestätigung über einen positiven Abschluss.

 Zum Online-Antrag

Zum Online-Antrag
Downloads

Ihr Kontakt zum Thema ArbeitnehmerInnenförderung

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Arbeitsmarkt
Landhausplatz 1, Haus 9 3109 St. Pölten
E-Mail: bildungsfoerderung@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9555 (ArbeitnehmerInnen-Hotline)
Fax: 02742/9005-13777  
Letzte Änderung dieser Seite: 1.2.2024
© 2024 Amt der NÖ Landesregierung