Sonderprogramm "Fachkräfte“ - NÖ Bildungsförderung
Um dem derzeit akuten Arbeitskräftemangel an fachlich qualifiziertem Personal entgegenzuwirken, fördert das Land Niederösterreich mit dem Sonderprogramm „Fachkräfte“ berufliche Umschulungen, Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen für Erwerbstätige, insbesondere in folgenden Bereichen: Starkstromtechnik und Maschinenbau, Elektroinstallation bzw. Rohrinstallation und -montage, KfZ-Mechanik und Schlosserei.
Damit sollen Beschäftigte, die sich in diese Bereiche erstmalig hineinentwickeln bzw. berufsbezogen weiterbilden wollen, bedarfsgerecht unterstützt werden.
Beginn der Kursmaßnahme ab 01.02.2023
Folgender Personenkreis wird gefördert:
- ArbeitnehmerInnen in der Privatwirtschaft
- ArbeitnehmerInnen, die Kinderbetreuungsgeld beziehen
- ArbeitnehmerInnen, die Weiterbildungsgeld beziehen
- WiedereinsteigerInnen bis höchstens fünf Jahre nach Ende einer Karenz, die keine Leistung vom AMS erhalten bzw. erhalten haben
- öffentlich Bedienstete in handwerklicher Verwendung (z.B. TischlerIn, ElektrikerIn, StraßenwärterIn etc.)
- Der Hauptwohnsitz muss sich seit mindestens 6 Monaten vor Kursbeginn in Niederösterreich befinden.
- Die Bildungsmaßnahme muss berufsbegleitend an einer Bildungseinrichtung absolviert werden, die über eine Zertifizierung der CERT-NÖ verfügt oder den Qualitätsrahmen von Ö-Cert erfüllt, oder an Akademien bzw. Schulen, die aufgrund von Bundes- und Landesgesetzen bescheidmäßig eingerichtet sind.
- Die Bildungsmaßnahme muss der Umschulung und/oder der berufsbezogenen Weiterbildung auf/in folgende Berufe dienen:
- TechnikerInnen für Starkstromtechnik und Maschinenbau
- ElektroinstallateurInnen und –monteurInnen
- RohrinstallateurInnen und –monteurInnen
- KFZ-MechanikerInnen
- SchlosserInnen - Für die Inanspruchnahme der Förderung ist die Absolvierung der Bildungsmaßnahme (davon mindestens 75%ige Anwesenheit) oder ein positiver Abschluss erforderlich.
- Eine Förderung erfolgt nur von den persönlich entstandenen Kurskosten, abzüglich von DienstgeberInnen- oder sonstigen Zuschüssen.
- Die Höhe der Förderung ist einkommensabhängig. Maßgeblich ist das monatliche Bruttoeinkommen der Antragstellerin bzw. des Antragstellers zum Zeitpunkt der Antragstellung. Nicht zum Einkommen zählen Alimente, Familienbeihilfe und Pflegegeld.
- Während eines Zeitraumes von 2 Jahren ab Erstantragstellung können insgesamt höchstens € 3.000,00 Förderung in Anspruch genommen werden.
Monatliches Bruttoeinkommen | Förderhöhe (bis max. € 3.000,00) |
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bis € 1.500,00 | 90% der Kurskosten |
bis € 2.500,00 | 80% der Kurskosten |
bis € 3.500,00 | 60% der Kurskosten |
Die Antragstellung kann frühestens 13 Wochen vor Beginn der Kursmassnahme bis spätestens 2 Wochen nach Kursbeginn erfolgen.
Für den Erhalt einer Förderzusage vor Kursbeginn muss das vollständig ausgefüllte Antragsformular bis spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn beim Amt der NÖ Landesregierung eingelangt sein.
Die Antragstellung hat mittels Online-Antrag zu erfolgen.
Die Auszahlung der Förderung erfolgt in zwei Teilbeträgen. Die Auszahlung des 1. Teilbetrages (30% der Förderung) erfolgt nach Einlangen der Anmeldungs- und Zahlungsbestätigung. Die Auszahlung des 2. Teilbetrages (70% der Förderung) erfolgt nach Einlangen der Teilnahmebestätigung bzw. der Bestätigung über einen positiven Abschluss.
Downloads
- Download: Richtlinie Sonderprogramm „Fachkräfte“ (pdf, 0.6 MB)
- Download: Rahmenrichtlinie NÖ Bildungsförderung (pdf, 0.2 MB)
- Download: Infoblatt Sonderprogramm „Fachkräfte“ (pdf, 0.5 MB)
Ihr Kontakt zum Thema ArbeitnehmerInnenförderung
Abteilung Arbeitsmarkt Landhausplatz 1, Haus 9 3109 St. Pölten
E-Mail: bildungsfoerderung@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9555 (ArbeitnehmerInnen-Hotline)
Fax: 02742/9005-13777