Kundmachungen
Bezirk Krems: Verordnung über die Erlaubnis für die Verwendung von Krähenfängen für Raben- und Nebelkrähen, Elstern und Eichelhäher
Den erlaubten Zeitraum für das Jagdjahr 2022/2023 entnehmen Sie bitte der Verordnung.
Kultursommer Laxenburg - Feststellungsverfahren nach § 10 (2) NÖ Naturschutzgesetz 2000
Verein zur Förderung der darstellenden Kunst - Kultursommer Laxenburg – Veranstaltungsreihe im Schlosspark Laxenburg, Europaschutzgebiet, FFH- Gebiet und Vogelschutzgebiet „Feuchte Ebene – Leithaauen“
Bösartige Faulbrut (Amerikanische Faulbrut)
Verordnungen der Bezirkshauptmannschaften und landesweite Übersicht der aktuellen Sperrgebiete
Bezirk Krems: Verordnung über die Ausnahme von den Schonvorschriften für Raben- und Nebelkrähen, Elstern und Eichelhäher
Die Ausnahmen von den Schonvorschriften für Federwild im gesamten Bereich des Verwaltungsbezirkes Baden für die Jagdjahre 2022/2023.
Weinbauflur-und Rieden, Gemeinde Tattendorf
Auf Grund von Bebauungen/Umwidmungen wurden über Antrag des Weinbauvereines Tattendorf die Weinbaurieden insofern geändert, dass Grundstücke aus den Weinbaurieden genommen bzw. hinzugefügt wurden.
Erklärung des Flusses Pielach zur Laichschonstätte
Verordnungen der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten betreffend die Gemeindegebiete Ober-Grafendorf, Weinburg und Rabenstein an der Pielach im Bereich des Fischereireviers Pielach Pl/1 und Pl/2
Klangwelle 2024 im Schlosspark Laxenburg - Feststellungsverfahren nach § 10 Abs. 2 des NÖ Naturschutzgesetzes
Europaschutzgebiet, Vogelschutzgebiet und FFH-Gebiet Feuchte Ebene - Leithaauen)
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Bürgerbüro Landhaus St. Pölten
Landhausplatz 1, Haus 4, EG (Landhausboulevard) 3109 St. Pölten Email: buergerbuero.landhaus@noel.gv.at
Tel.: 02742/9005 - 9005 (Bürgerservicetelefon)
Fax: 02742/9005 - 13610