Erhaltungsgemeinschaften

Erhaltungsgemeinschaften werden von der NÖ Agrarbezirksbehörde (NÖ ABB) begründet zu dem Zweck, die in einem Zusammenlegungs- oder Flurbereinigungsverfahren geschaffenen gemeinsamen Anlagen zu erhalten.

Voraussetzungen

Es hat ein Agrarverfahren stattgefunden, wo gemeinsame Anlagen (Wege, Wasserrückhaltebecken, Gräben, Grünanlagen etc.) geschaffen wurden.

Diese Anlagen wurden nicht von einem anderen Rechtsträger (z.B. der Gemeinde) in die Erhaltung übernommen.

Rechtsfolgen

Die Erhaltungsgemeinschaft

  • ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts
  • handelt auf der Grundlage von Satzungen
  • wird durch Beiträge der Mitglieder finanziert nach einem Aufteilungsschlüssel, der in den Satzungen geregelt ist
  • handelt unter Aufsicht der NÖ ABB.

Rechtsgrundlagen

§ 14 Abs. 6 bis 12 Flurverfassungs-Landesgesetz 1975, LGBl. 6650-10 in der Fassung LGBl. Nr. 53/2021

Mögliche Förderungen

Eine finanzielle Förderung für die Errichtung der Anlagen wird im jeweiligen Agrarverfahren abgewickelt.

Aber auch für die Erhaltung der Anlagen können unter Umständen Förderungen in Anspruch genommen werden:

Ihre Kontaktstelle des Landes

NÖ Agrarbezirksbehörde - Fachabteilung Landentwicklung
Landhausplatz 1, Haus 12 3109 St. Pölten E-Mail: post.abb@noel.gv.at
Telefon: 02742/9005-13603
Fax: 02742/9005-13890 
Letzte Änderung dieser Seite: 22.3.2024
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