Info zum „abfallrechtlichen Erlaubnisverfahren NEU“

Bei Anträgen gemäß § 24a Abfallwirtschaftsgesetz 2002 hat der/die ErlaubniswerberIn bzw. der/die Verantwortliche gemäß § 26 Abfallwirtschaftsgesetz 2002 ab 2. April 2023 die fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten durch die erfolgreiche Absolvierung einschlägiger Kurse zu erbringen.

Im Falle der Beantragung einer Erlaubnis gemäß § 24a Abfallwirtschaftsgesetz 2002 – AWG 2002 hat der Erlaubniswerber bzw. der Verantwortliche gemäß § 26 AWG 2002 (abfallrechtlicher Geschäftsführer, verantwortliche bzw. fachkundige Person) neben weiteren Erfordernissen auch den Nachweis der fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zu erbringen.

Dieser Nachweis kann ab 2. April 2023 für Anträge bei der Landeshauptfrau von Niederösterreich im Regelfall nur mehr durch die erfolgreiche Absolvierung von einem der folgenden, für die jeweilige Antragsart einschlägigen Kurse erbracht werden (gegenwärtige Kursübersicht):

Antrag für die Sammlung bzw. Behandlung gefährlicher Abfälle

  • Ausbildungskurs zum abfallrechtlichen Geschäftsführer des ÖWAV, WIFI OÖ oder VOEB

Antrag für die Sammlung bzw. Behandlung nicht gefährlicher Abfälle und Asbestzement

  • Ausbildungskurs zum abfallrechtlichen Geschäftsführer des ÖWAV, WIFI OÖ oder VOEB
  • Ausbildungskurs für die verantwortliche Person des ÖWAV oder WIFI OÖ

Antrag für die Sammlung und Behandlung nicht gefährlicher Abfälle für Kompostanlagen und Biogasanlagen

  • Ausbildungskurs zum abfallrechtlichen Geschäftsführer des ÖWAV, WIFI OÖ oder VOEB
  • Ausbildungskurs für die verantwortliche Person des ÖWAV oder WIFI OÖ
  • Ausbildungskurs für Kompost- und Biogasanlagenbetreiber und betrieblich Verantwortliche vom Kompost & Biogas Verband Österreich

Auch werden seitens der Landeshauptfrau von Niederösterreich Zeugnisse anderer qualifizierter Institute als Nachweis der fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten akzeptiert, wenn dadurch ein fachlich gleichwertiges Kompetenzniveau sichergestellt ist.  

Antrag für die Sammlung bzw. Behandlung nicht gefährlicher Abfälle für Bautätigkeiten

  • Ausbildungskurs für die verantwortliche Person der BAUAkademie Niedösterreich, BAUAkademie Wien und BAUAkademie Oberösterreich

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Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht
Landhausplatz 1, Haus 16 3109 St. Pölten E-Mail: post.wst1@noel.gv.at
Tel: 02742/9005 - 15390
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Letzte Änderung dieser Seite: 1.3.2024
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