Impulsprogramm: Schadensausgleich Südufer Wachau

Im Zentrum der Förderung steht die Unterstützung der von der Naturkatastrophe am südlichen Ufer der Wachau betroffenen Tourismusbetriebe in den Katastralgemeinden Hub, Schönbühel an der Donau, Aggsbach (Südufer), Aggstein, Oberarnsdorf, Mitterarnsdorf, Rührsdorf und Rossatz.

Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss in Höhe von maximal 40 % (maximal € 80.000,‒) der Förderbasis.

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, die nachweislich ein EBITDA/ Betriebsergebnis vor Abschreibung, Zinsen und Steuern um mehr als 40% geringer als 2023 ausweisen.

Der Unterstützungszeitraum erstreckt sich von 01.06.2024 bis Verkehrsfreigabe der Straße B33 und des Donauradweges.

Detailinformationen entnehmen Sie dem Programmdokument.

Informationen für landwirtschaftliche Betriebe sind bei der zuständigen Bezirksbauernkammer erhältlich.

Die Antragseinreichung ist ab 01. Jänner 2025, längstens aber bis 3 Monate nach Verkehrsfreigabe der Straße B33 bzw. Donauradweg über das Wirtschaftsförderungsportal möglich. Informationen zur Antragstellung erhalten Sie hier:


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Letzte Änderung dieser Seite: 6.12.2024
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