Schlachtung am Herkunftsbetrieb (teilmobile Schlachtung)
Zur Verbesserung des Tierschutzes ist die Schlachtung von Hausrindern, Hausschweinen, Schafen, Ziegen und als Haustiere gehaltenen Einhufern am Herkunftsbetrieb nach entsprechenden Genehmigungsverfahren möglich. Dafür muss einerseits die mobile Einheit eines Schlachthofes zugelassen werden und anderseits müssen diese Schlachtungen im Herkunftsbetrieb unter Verwendung einer mobilen Einheit genehmigt werden.
- Zulassung einer mobilen Einheit: Dies hat durch einen Schlachthofunternehmer mittels einer Änderungsmeldung zu erfolgen.
- Genehmigung von Schlachtungen im Herkunftsbetrieb unter Verwendung einer mobilen Einheit: Dies ist durch den Herkunftsbetrieb mittels Antragsformular unter Beilage einer Vereinbarung zu beantragen.
Interessentinnen und Interessenten wird empfohlen, sich von der LK Niederösterreich beraten zu lassen.
Downloads
- Download: Antrag auf Schlachtungen im Herkunftsbetrieb unter Verwendung einer mobilen Einheit (Antragsteller muss ein Herkunftsbetrieb sein) (pdf, 0.2 MB)
- Download: Vereinbarung über die Durchführung von Schlachtungen im Herkunftsbetrieb gemäß Anhang III Abschnitt I Kapitel VIa lit. b der VO (EG) Nr. 853/2004 (pdf, 0.2 MB)
- Download: Änderungsmeldung zur Schlachtung mittels mobiler Einheit durch einen zugelassenen Schlachthof (Antragsteller muss ein Schlachthof sein) (pdf, 0.2 MB)
Ihre Kontaktstelle des Landes
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelkontrolle Landhausplatz 1, Haus 12 3109 St. Pölten
E-Mail: post.lf5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-46455
Fax: 02742/9005-12801
Abteilung Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelkontrolle Landhausplatz 1, Haus 12 3109 St. Pölten
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Letzte Änderung dieser Seite: 24.5.2024