KKW Olkiluoto, Betriebsverlängerung und Erhöhung der thermischen Leistung der Reaktorblöcke 1 und 2; grenzüberschreitendes UVP-Verfahren, Kennzeichen WST1-UE-26
Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Informationen zum oben genannten Verfahren der Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht. Die verbindliche Kundmachung geschieht in den dafür vorgesehenen Publikationsorganen, vor allem dem Amtsblatt zur Wiener Zeitung
Sie können auch Informationen darüber im Amtsblatt der NÖ Landesregierung finden. Allenfalls bietet auch das Amtsblatt Ihrer Bezirkshauptmannschaft oder Ihres Magistrats Informationen an
Der Artikel enthält folgende Downloads:
kundgemacht am 23. Dezember 2024
Die Unterlagen zur gegenständlichen Kundmachung sind zu finden unter:
https://www.umweltbundesamt.at/olkiluoto12lte
Ihre Kontaktstelle des Landes
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht Landhausplatz 1 3109 St. Pölten E-Mail: post.wst1@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-15232
Fax: 02742/9005-15280
Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht Landhausplatz 1 3109 St. Pölten E-Mail: post.wst1@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-15232
Fax: 02742/9005-15280
Letzte Änderung dieser Seite: 7.1.2025