Tierleid vermeiden - Augen auf beim Tierkauf

Nicht nur die Übertypisierung von Merkmalen in der Haustierzucht kann zu tierschutzrelevanten Problemen führen. Achten Sie auch auf weitere Voraussetzungen für eine verantwortungsvolle Anschaffung und artgerechte Haltung von Tieren.

Darf die Tierart gehalten werden? 

Vor einer Anschaffung eines Tieres soll grundsätzlich geprüft werden, ob dieses überhaupt gehalten werden darf. Informieren Sie sich hier über die diesbezüglichen Vorgaben.

Wer darf Tiere verkaufen/anbieten?

Die folgenden Organisationen handeln aus unterschiedlichsten Beweggründen, wenn sie ein Tier anbieten und abgeben wollen:

Bewilligte österreichische Tierheime dürfen Tiere vermitteln und diese auch öffentlich anbieten (z.B. auf der Homepage oder durch Inserate in Zeitungen). Einen Hinweis über die behördliche Bewilligung finden Sie meist auf deren Homepages.

In (ebenfalls behördlich bewilligten) Zoofachhandlungen können Tiere direkt gekauft werden. Überlegen Sie einen Heimtierkauf jedoch gut, zudem sind Tierhandlungen verpflichtet, Sie über die Haltungsanforderungen der gewählten Tierart zu beraten und über allfällige Bewilligungspflichten zu informieren.

Hunde und Katzen dürfen in Zoofachgeschäften nicht gehalten und ausgestellt werden.

Züchter/innen, die ihre Tiere (öffentlich) anbieten, müssen die Zucht (dieser Tierart/Rasse) zumindest der Behörde gemeldet bzw. im Falle einer gewerblichen Tätigkeit eine behördliche Bewilligung eingeholt haben (gemäß § 31 Abs. 1 und 4 Tierschutzgesetz).

Achten Sie beim Kauf von Hunden und Katzen, dass diese mindestens 8 Wochen alt sind, einen gültigen Heimtierpass haben und frei von Übertypisierungen sind („Übertypisierung von Merkmalen“). Eine verantwortungsvolle Züchterin/einen Züchter erkennt man daran, dass es keine „Welpen auf Vorrat“ gibt, meist nur mit einer oder einigen wenigen Rassen gezüchtet wird und man die Zucht (Muttertier, Wurfgeschwister) vor einem Kauf besichtigen kann. Ebenso erhält man Informationen zur Rasse, eine Ahnentafel (Abstammungsnachweis) und bei Hunden eine Registrierungsbestätigung ausgehändigt, anhand derer man den gekauften Hund, der bereits in der Heimtierdatenbank vom Züchter gemeldet wurde, auf sich registrieren kann. Näheres zur Chip- und Registrierpflicht von Hunden lesen Sie hier nach. Mit dem Abschluss eines Kaufvertrages besteht der allgemeine Anspruch auf Gewährleistung. Kann man den Hund später aus unvorhergesehenen Gründen nicht mehr halten, sind Züchter/innen zudem meistens daran interessiert, das Tier wieder zurückzuerhalten. 

Meiden Sie jedoch unseriöse Züchter, die Welpen „wie am Fließband“ produzieren, ständig Tiere mehrerer Rassen anbieten, oder die Tiere - ohne eine Vorbesichtigung in der Zuchtstätte zuzulassen - an einem Parkplatz o.ä. übergeben wollen. Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat in der Broschüre „Augen auf beim Hundekauf“ umfassende Infos zusammengestellt.

Sollte ein Einzeltier oder wenige Tiere aus verschiedensten Gründen nicht mehr gehalten werden können (z.B. Krankheit, Übersiedlung des Tierhalters/der Tierhalterin), dann dürfen auch diese vom Halter/von der Halterin beispielsweise auf Internetplattformen, im Supermarkt an dafür vorgesehenen Anschlagtafeln öffentlich feilgeboten werden. Es darf sich dabei aber nicht um Hunde- oder Katzen-Welpen unter 6 Monaten handeln und Hunde müssen seit mindestens 16 Wochen in der Heimtierdatenbank registriert sein.

Auch Tierschutzorganisationen dürfen Tiere unter bestimmten Voraussetzungen anbieten. Dabei handelt es sich um eine „sonstige wirtschaftliche Tätigkeit“ des Vereins. Lassen Sie sich diesbezüglich die notwendige behördliche Bewilligung (gemäß § 31 Abs. 1 Tierschutzgesetz) vom Verein vorweisen. Die Vereine benötigen eine Betriebsstätte, in die sie alle Tiere vor einer Vermittlung einbringen müssen und in der ausreichend qualifiziertes Personal für die Versorgung dieser Tiere zur Verfügung steht. Ein Betreuungstierarzt hat jedes Tier zu untersuchen, bevor es vermittelt wird. Akzeptieren Sie daher keine Übergabe der Tiere auf öffentlichen Plätzen (z.B. Autobahnparkplätzen, sonstige öffentliche Plätze)! Achten Sie bei der Übernahme von Tieren generell darauf, dass Ihnen die notwendigen Gesundheitszeugnisse (Heimtierpass) ausgehändigt werden, ein Kauf- bzw. Schutzvertrag abgeschlossen wird (dieser ist Grundlage für einen Gewährleistungsanspruch) und Ihnen bei Hunden ebenso eine „Registrierungsbestätigung“ über die Meldung in der Heimtierdatenbank ausgehändigt wird. Anhand der Registrierungsnummer in der Bestätigung können Sie den Hund in der Heimtierdatenbank „übernehmen“ und auf sich registrieren (lassen). Auch Vereine haben jeden Hund vor einer Weitergabe in der Heimtierdatenbank zu registrieren. 

Achten Sie besonders auf die Seriosität eines Tierschutzvereines und sehen Sie von Spontankäufen im Internet ab! Sowohl der Gesundheitszustand als auch der Sozialisierungsgrad der Tiere sind auf einer Internetplattform nicht einzuschätzen. Überzeugen Sie sich am besten in der Betriebsstätte des Vereines von der ordentlichen Unterbringung und der gewissenhaften Erstuntersuchung durch in Österreich niedergelassene Tierärzte.

weiterführende Links

Ihre Kontaktstelle des Landes für das Streunerkatzen - Kastrationsprojekt

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Naturschutz
Landhausplatz 1, Haus 16

3109 St. Pölten

E-Mail: post.ru5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-15237
Fax: 02742/9005-15220

Letzte Änderung dieser Seite: 8.7.2021
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