Notruftelefon

Das Notruftelefon soll älteren, kranken oder pflegebedürftigen Personen die Sicherheit bieten, im Notfall durch einen einfachen Druck am Knopf des Funksenders am Armband oder an der Halskette einen automatischen Notruf auslösen zu können.

In der Reihenfolge der eingespeicherten Nummern wird zum Beispiel mit Nachbarn, Verwandten oder den Tag und Nacht besetzten Zentralen bzw. Rettungsgesellschaften verbunden.


Wer kann die Förderung in Anspruch nehmen?

Beim Mietkostenzuschuss für das Notruftelefon handelt es sich um eine Förderung im Rahmen des Privatwirtschaftsrechts – es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Leistung. Die Förderung wird ‑ nach Maßgabe der vorhandenen budgetären Mittel ‑ gewährt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Hauptwohnsitz in Niederösterreich
  • Haushaltseinkommen niedriger als Richtsätze für die Befreiung von den Rundfunkgebühren
  • Nachweis Bezug von Pflegegeld
  • Bescheinigung des Hausarztes über die Notwendigkeit des Notruftelefons
  • Bezug des Notruftelefons bei einem Vertragspartner des Landes NÖ

Die Förderwerber haben selbst für die Anschlusskosten des Notruftelefons aufzukommen. Das Land Niederösterreich gewährt einen Zuschuss zu den laufenden Kosten in Höhe von € 21,03 pro Monat.


Antrag und Anbieter

Die Förderung des Notruftelefons kann bei nachfolgenden Anbietern mittels formlosem Antrag beantragt werden:

  • Hilfswerk NÖ
  • Volkhilfe NÖ
  • Caritas St. Pölten
  • Caritas Wien
  • Rotes Kreuz LV NÖ

Dem Antrag sind Einkommensnachweise, Pflegegeldbescheid und eine Bescheinigung des Hausarztes über die Notwendigkeit des Notruftelefons beizulegen.  

weiterführende Links

Ihre Kontaktstelle des Landes 

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Soziales und Generationenförderung
Landhausplatz 1, Haus 14 3109 St. Pölten E-Mail: post.gs5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-16341
Fax: 02742/9005-16220
Letzte Änderung dieser Seite: 26.1.2024
© 2024 Amt der NÖ Landesregierung