Projekt "Lichtergarten" im Schlosspark Laxenburg - Feststellungsverfahren nach § 10 Abs. 2 des NÖ Naturschutzgesetzes
Europaschutzgebiet, Vogelschutzgebiet und FFH-Gebiet Feuchte Ebene - Leithaauen) 
Die Bezirkshauptmannschaft Mödling beabsichtigt festzustellen, dass das gegenständliche Projekt zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betroffenen Europaschutzgebiete führen kann und die Durchführung einer Naturverträglichkeitsprüfung (NVP) zur Feststellung notwendig wird.
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Tel: 02742/9005 - 349
        
        
                
        
        
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Letzte Änderung dieser Seite: 17.10.2025
                
