Pflanzengesundheit - Was ist Pflanzengesundheit?
Personen, die Pflanzen besitzen, möchten diese vor Krankheiten schützen, egal, ob es sich um Wirtschaftspflanzen oder Zierpflanzen handelt. Dafür gibt es eine Reihe von Regelungen, die Pflanzen vor Krankheiten und Schädlingen schützen helfen soll.
Unter Pflanzengesundheitsmaßnahmen versteht man alle Maßnahmen, die helfen, Pflanzen vor Krankheiten und Schädlingen zu schützen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob Pflanzen zur Produktion von Nahrungsmitteln oder Energie verwendet werden oder es sich "bloß" um Zierpflanzen handelt.
Pflanzengesundheit (Pflanzenschutz) sollte nicht mit Artenschutz verwechselt werden. Der Schutz seltener Pflanzen ist nicht Pflanzen-, sondern Artenschutz.
Was muss ich tun, wenn ich Schädlinge oder Krankheiten auf meinen Pflanzen entdecke?
Wenn Sie auf ihren Pflanzen "atypische" Schädlinge oder Krankheiten entdecken, die sich bedrohlich vermehren, sollten Sie dies bei Ihrer Gemeinde melden. Nicht "atypisch" sind z.B. Blattläuse oder Maikäfer. Die Gemeinde kann Ihnen dann eine fachliche Ansprechstelle nennen, die Ihnen weitere Informationen gibt, was Sie gegen die Schädlinge oder Krankheiten tun können.
Sie können sich auch direkt beim Amtlichen Pflanzenschutzdienst melden und dort erkundigen über die richtigen Pflanzenschutzmaßnahmen. Der Amtliche Pflanzenschutzdienst ist in NÖ die NÖ Landes-Landwirtschaftskammer, Wienerstraße 64, 3100 St. Pölten, Tel. Nr. 050/259/22600.
Welche Schädlinge und Pflanzenkrankheiten sind meldepflichtig?
Aufgrund von Vorschriften der EU ist das Auftreten einiger Schädlinge und Pflanzenkrankheiten meldepflichtig. Die wichtigsten sind:
- bakterielle Ringfäule der Kartoffeln
- bakterielle Braunfäule und bakterielle Welke der Kartoffel und Tomate
- die Kartoffelnematoden
- der Maiswurzelbohrer
- der Feuerbrand
- der Asiatische Laubholzbockkäfer
- das Feuerbakterium (Xylella fastidiosa)
Sollten Sie den Verdacht haben, dass eine dieser Krankheiten auftritt, melden Sie dies bitte Ihrer zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde bzw. dem Amtlichen Pflanzenschutzdienst, der NÖ Landes-Landwirtschaftskammer, Pflanzenschutzreferat. Der Amtliche Pflanzenschutzdienst macht regelmäßig Untersuchungen, um festzustellen, ob diese Krankheiten auftreten.
Bitte unterstützen Sie die Personen, die diese Untersuchungen durchführen wollen und befolgen Sie bei einem Befall deren Anweisungen. Sie helfen Ihnen dabei rasch und effizient gegen aufgetretene Schädlinge und Pflanzenkrankheiten die nötigen Maßnahmen zu treffen. So kann ein Ausbreiten verhindert werden.
Informationen für Erzeuger und Händler von Pflanzen
Mit der Verordnung (EU) 2016/2031 (Pflanzengesundheitsverordnung) hat die Europäische Union umfangreiche Regelungen zur Verhinderung des Verbringens von Schadorganismen von Pflanzen und Pflanzenteilen getroffen.
Zu dieser Verordnung wurden im Pflanzenschutzgesetz 2018, BGBl. I Nr. 40/2018 und der Pflanzenschutzverordnung 2019, BGBl. II Nr. 430/2019 jeweils in der geltenden Fassung, im Bundesrecht Begleitregelungen erlassen. Die NÖ Landes-Landwirtschaftskammer, die in Niederösterreich den Amtlichen Pflanzenschutzdienst bildet, vollzieht aufgrund einer Übertragungsverordnung des Landeshauptmannes das (Bundes-)Pflanzenschutzgesetz 2018.
Nach der Pflanzengesundheitsverordnung der EU und dem Pflanzenschutzgesetz 2018 ist es für die Erzeuger und Händler einer Reihe von Pflanzen und deren Erzeugnisse erforderlich, sich in ein amtliches Register eintragen zu lassen, welches die NÖ Landes-Landwirtschaftskammer im Auftrag des Landeshauptmannes führt. Für das Verbringen von bestimmten Pflanzen besteht die Pflicht, diese mit einem Pflanzenpass zu versehen.
Das Pflanzgutgesetz 1997, welches ebenso von der NÖ Landes-Landwirtschaftskammer vollzogen wird, regelt, ähnlich wie das Pflanzenschutzgesetz 2018, Maßnahmen zur Verhütung des Verbringens von Schadorganismen. Regelungsgegenstand ist jedoch das Inverkehrbringen von Pflanzgut von Zierpflanzen-, Gemüse- und Obstarten. Auch nach diesem Gesetz sind bestimmte Betriebe zu registrieren und das Verbringen bestimmten Pflanzgutes an das Vorhandensein eines Pflanzenpasses gebunden.
Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten des Amtlichen Pflanzenschutzdienstes.
Was müssen Anwenderinnen und Anwender von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft beachten?
Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln erfolgt durch eine Bundesdienststelle (das Bundesamt für Ernährungssicherheit, BAES) und darf nur erfolgen, wenn bei ordnungsgemäße Anwendung des Pflanzenschutzmittels keine Gefahr Menschen oder die Umwelt zu erwarten ist.
Die Regelungen für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln dienen in erster Linie dem Schutz von Menschen und der Umwelt. Sie sollen gewährleisten, dass diese ordnungsgemäß angewendet werden.
Für die Lagerung und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft bestehen eine Reihe von rechtlichen Vorgaben. Die Organe der Land- und Forstwirtschaftsinspektion kontrollieren die Pflanzenschutzmittellagerung und -anwendung.
Die Landesregierung hat gemäß § 3 NÖ Pflanzenschutzmittelgesetz einen Aktionsplan über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln zu erlassen und im Internet zu veröffentlichen.
Den Aktionsplan über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln finden sie hier: Nationaler Aktionsplan NÖ
Weitere Informationen zum Thema Pflanzenschutz
Amtlicher Pflanzenschutzdienst in Niederösterreich:
NÖ Landes-Landwirtschaftskammer, Pflanzenschutzreferat
Wiener Straße 64
3100 St. Pölten
Tel. Nr. 050/259/22600
E-Mail: pflanzenschutz@lk-noe.at
Homepages:
http://www.pflanzenschutzdienst.at/
Österreichische Agentur für Ernährungssicherheit (AGES)
Spargelfeldstraße 191
1226 Wien
Homepage: http://www.ages.at/
Einige rechtliche Vorschriften zum Thema Pflanzenschutz:
NÖ Pflanzengesundheitsgesetz, LGBl. Nr. 100/2019 in der geltenden Fassung
NÖ Pflanzenschutzverordnung, LGBl. 6130/1
NÖ Sägeräteverordnung, LGBl. 6130/2-0
NÖ Pflanzenschutzmittelgesetz, LGBl. 6170
NÖ Pflanzenschutzgeräteüberprüfungsverordnung, LGBl. 6170/3
Ihre Kontaktstelle des Landes für Pflanzenschutz
Abteilung Agrarrecht Landhausplatz 1, Haus 12
3109 St. Pölten
E-Mail: post.lf1@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12881
Fax: 02742/9005-13050