Zuschuss zum Qualitätskalbinnenankauf
Ziele
Erhaltung und Qualitätsverbesserung der niederösterreichischen Rinderzucht und damit verbunden die Sicherung der traditionellen, bäuerlichen Landbewirtschaftung.
Förderungswerbende
Natürliche und juristische Personen, die einen landwirtschaftlichen Betrieb mit Rinderhaltung im eigenen Namen und auf eigene Rechnung bewirtschaften (der Betriebssitz ist in Niederösterreich).
Förderungsvoraussetzungen
Der Ankauf muss über eine Absatzveranstaltung in Niederösterreich oder durch von den NÖ Zuchtverbänden organisierten Ab-Hof-Verkäufe erfolgen.
Bei Betrieben aus den politischen Bezirken Wiener Neustadt und Neunkirchen wird auch der Versteigerungsort Greinbach (Steiermark) anerkannt.
Der Betrieb hat die bezuschussten Tiere zumindest zwölf Monate auf dem Betrieb zur Verbesserung der Herde zu halten.
Die angekauften Tiere müssen folgenden Bewertungsklassen angehören:
Kühe: Ia / Ib / IIa
Erstlingskühe: Ia / Ib / IIa / IIb
trächtige Kalbinnen: Ia / Ib / IIa / IIb
Förderbar sind Tiere der Rinderrassen Fleckvieh, Schwarzbunte/Holstein Friesian, Braunvieh und Gelbvieh.
Der Betrieb muss die Voraussetzungen gemäß Verordnung (EU) Nr. 2019/316 (agrarisches De-minimis) erfüllen.
Art und Höhe der Förderung
Bezuschusst werden maximal zwei weibliche Zuchttiere pro Betrieb und Jahr (es gilt das Datum der Antragstellung).
Der Mindestankaufspreis netto beträgt 1.500 EUR pro Tier.
Die Höhe der Förderung beträgt 280 EUR pro Tier.
Antragsstellung
Die Antragstellung für die gekauften Zuchttiere hat laufend bis 6 Wochen nach der jeweiligen Versteigerung elektronisch zu erfolgen.
Förderungsabwicklung
Für die Förderungsabwicklung ist in Niederösterreich zuständig:
Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
Abteilung Landwirtschaftsförderung (LF3)
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
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Ihre Kontaktstelle des Landes
Abteilung LF3 Landhausplatz 1, Haus 12 3109 St. Pölten E-Mail: post.lf3@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12984
Fax: 02742/9005-13535